Bundesgerichtshof entscheidet über Verwirkungsfrage
Der Bundesgerichtshof wird im Verhandlungstermin am 23.06.2015 über die offene Frage der Verwirkung entscheiden.
Der Bundesgerichtshof hat mit Presserklärung vom heutigen Tage mitgeteilt, dass am 23.06.2015 vor dem für Banksachen zuständigen 11. Senat über die Verwirkungsfrage eines bereits vollständig abgewickelten Darlehen und entscheidet (Az.: XI ZR 154/14).
Verfahrenshergang
Das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg hatten die Klage der Verbraucher zurückgewiesen, da das Widerrufsrecht verwirkt sei. Die Verbraucher hatten das Darlehen über vier Jahre nach Vertragsschluss und drei Jahre nach der vollständigen Rückabwicklung widerrufen.
Nach Ansicht des LG und des OLG habe die Bank nach so langer Zeit auf das Ausbleiben des Widerrufs vertrauen dürfen.
Zur Rechtslage
Derzeit widerrufen zahlreiche Verbraucher Ihre Darlehensverträge, um die derzeitige Zinssituation auszunutzen, oder sich eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erstatten zu lassen.
Der Widerruf ist möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. In diesem Fall hat die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen begonnen.
Bei bereits vollständig abgelösten Darlehen berufen sich die Banken auf die Einrede der Verwirkung. Diese liegt vor, wenn ein Recht über Jahre nicht ausgeübt wurde (sog. Zeitmoment) und die Bank darauf vertrauen durfte, dass das Recht auch nicht mehr ausgeübt werde (sog. Umstandsmoment).
Bisher waren sich die Gericht nicht einig, wann dieses Umstandsmoment anzunehmen sei. Das Oberlandesgericht Köln wollte bei einem seit Jahren abgelösten Darlehen die Verwirkung annehmen. Der BGH hatte in einem anderen Rechtsgebiet entschieden, dass Verwirkung innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann.
Das jetzige Verfahren macht große Hoffnung, diese Teilfrage in Widerrufsfällen endgültig zu klären.