LG Arnsberg bestätigt Widerruf eines Autokredit
LG Arnsberg bestätigt Widerruf eines Autokredits da im Vertrag Pflichtangaben nicht ordnungsgemäß erteilt wurden.
Fehlerhafte Pflichtangaben ermöglichen Kreditwiderruf
Das Landgericht Arnsberg hat mit Urteil vom 17.11.2017 (2 O 45/17) eine Autobank zur Rückabwicklung eines Autokredits verurteilt. Die fehlende Angabe des außerordentlichen Kündigungsrechts des Verbrauchers ermöglichte den späteren Widerruf.
Erstes Gericht gibt Widerrufskläger statt
Mit seinem Urteil ebnet das Landgericht Arnsberg den Weg für weitere Klagen. Das Urteil ist insofern bemerkenswert, da es das erste bekannte Urteil dieser Art ist. Nach unserer Kenntnis ist der vom Landgericht festgestellte Belehrungsmangel in zahlreichen Kreditverträgen von Autobanken enthalten. Sollte sich die vom Gericht geäußerte Rechtsansicht bestätigen, steht vielen Autokäufern, insbesondere Diesel-Kunden und Betroffene vom Abgasskandal, der Weg für eine Rückabwicklung offen.
Rechtsalge noch unübersichtlich
Verbraucher sollten aber mit einem Widerruf noch zuwarten, da die Rechtslage derzeit noch unübersichtlich ist. Insbesondere fehlt eine höchstrichterliche Klärung durch den BGH zu vielen Einzelfragen. Erst die Zukunft wird zeigen, wie sich die Rechtsprechung in diesem Thema entwickelt.