Amtsgericht Köln, Urt. v. 24.02.2023, 144 C 335/22
Gegenstand der Entscheidung:
Schadensersatz gegen eine Anwaltskanzlei wegen mangelhafter Beratung eines Verbrauchers im Zusammenhang mit dem Widerruf eines Immobilienkredites Relevante Vorschriften: §§ 280, 675, 495, 355 BGB