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Anwalt für Bankrecht in Köln

Zahlungsverkehr, EC Karten und Kreditkarten Betrug, Sparverträge und Zinsklauseln, Negativzinsen. Unsere auf das Bankrecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten und vertreten Bankkunden in allen Bereichen des Bankrechts bundesweit vor allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten.

Professionelle Hilfe für Bankkunden von Experten im Bankrecht

Verfahren gegen Banken sind oft von einem erheblichen Ungleichgewicht der Parteien geprägt. Die Banken sind den Kunden in der Regel derart wirtschaftlich überlegen, dass sie jede Rechtsposition vor Gericht ohne Rücksicht auf die Kosten ausfechten können. Ebenso verfügen Banken oftmals über eigene Rechtsabteilungen, die Kunden bei der Durchsetzung ihrer Rechte einschüchtern können. Um diesen Ungleichgewicht zu begegnen, helfen unsere spezialisierten Rechtsanwälte Bankkunden, ihre Rechte gegen die Bank durchzusetzen.

David Stader

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Häufige Fragestellungen im Bankrecht

Im Massengeschäft der Banken treten oftmals ähnlich gelagerte Probleme von Bankkunden mit ihrer Bank oder Sparkasse auf. Diese Vielzahl an vergleichbaren Fällen hat zu einer umfangreichen Rechtsprechung in Einzelfragen des Bankrechts geführt. Es bedarf daher einer besonderen Spezialisierung, um die oft komplexen Problemstellung des Bankrechts richtig einzuordnen und einen praxisnahen Rat zu erteilen. Rechtsanwalt David Stader verfügt als Fachanwalt für Bankrecht über die notwendige Expertise, um die Fragen von Bankkunden realistisch einzuschätzen.

EC- & Kreditkartenmissbrauch

EC- und Kreditkarten vereinfachen den Zahlungsverkehr. Bargeld verliert auch in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Die Vorteile des bargeldlosen Zahlungsverkehrs liegen auf der Hand. Trotz vieler Vorteile im Einsatz von EC- und Kreditkarten, werden viele Bankkunden Opfer von Missbrauchsfällen. Täter heben mit gestohlenen EC und Kreditkarten Bargeld von dem Konto ihrer Opfer ab oder bezahlen Waren und Dienstleistungen. In den meisten Fällen werden die Täter niemals ermittelt. Verlangen Bankkunden von der Bank den Ersatz des entstandenen Schadens, erhalten sie oft standardisiert eine Ablehnung. Die Banken behaupten pauschal, der Kunde hätte im Umgang mit der Karte und der PIN grob fahrlässig gehandelt und dass die Voraussetzungen des sog. Anscheinsbeweises gegeben seien. Den meisten Kunden ist dabei nicht bewusst, dass der Anscheinsbeweis nur dann eingreifen kann, wenn die Abhebung des Geldes durch die Täter mit der Originalkarte unter Verwendung der Original-PIN erfolgt ist und die Bank dies beweisen kann. Die pauschale Ablehnung von Banken und Sparkassen ist daher oftmals unberechtigt und muss nicht akzeptiert werden. Wenn Sie die Ablehnung Ihrer Bank nicht hinnehmen möchten, prüfen wir im Rahmen unserer Erstberatung, ob Ihnen Erstattungsansprüche gegen Ihre Bank oder Sparkasse zustehen.

Online-Banking-Missbrauch

Fast jeder Bankkunde hat einen Online-Banking-Zugang, um Bankgeschäfte zu erledigen. Trotz umfangreicher Bemühungen der Banken ihre System sicher zu gestalten, werden Bankkunden auch heute noch Opfer von Missbrauchsfällen. Insbesondere das sog. Phishing ist ein weit verbreitetes Mittel von Tätern, um an die Kontodaten ihrer Opfer zu kommen. Oftmals reicht das unbedarfte Anklicken eines Links in einer E-Mail aus, um die Ausspähsoftware der Täter auf dem eigenen Computer zu installieren. Danach merkt der Bankkunde den Missbrauch in der Regel erst, wenn es zu spät ist. Wendet sich der Bankkunde im Anschluss an seine Bank, um den Schaden ersetz zu bekommen, erhält er in der Regel standardisierte Ablehnungen. Dabei haftet grundsätzlich die Bank in Fällen von Online-Banking-Betrug. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Kunden im Umgang mit den Sicherheitsmerkmalen des Online-Bankings (TAN-Nummern, Zugangsdaten) eine grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Dies muss jedoch die Bank beweisen. Kunden von Banken und Sparkassen können Ihre berechtigten Ansprüche daher oftmals gegen die Bank durchsetzen. Wir prüfen im Rahmen unserer Erstberatung, ob Erstattungsansprüche gegen die Bank oder Sparkasse bestehen.

Kompetente Erstberatung

Sie haben Fragen im Bankrecht? Nutzen Sie im Rahmen einer Erstberatung die Expertise unsere spezialisierten Rechtsanwälte und lassen Sie Ihren Fall anwaltlich prüfen und sich Handlungsalternativen aufzeigen. Die Erstberatung zu dem Thema Bankrecht bieten wir zu einer pauschalen Erstberatungsgebühr von EUR 99,00. In ausgewählten Themen ist die Erstberatung kostenlos.

Qualifizierte Erstberatung

Individuelle und umfassende Beratung durch spezialisierten Anwalt

Fachanwalt für Bankrecht

Geprüfte fachliche Qualifikation im Bankrecht

Erfahrene Prozessanwälte

Mehr als 600 Gerichtsverfahren gegen Banken

Prämiensparverträge

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 14.03.2017, XI ZR 508/15) eröffnet Sparkassen-Kunden in vielen Fällen die Möglichkeit von ihrer Sparkasse eine Nachzahlung bei Prämiensparverträgen zu fordern. Grund hierfür sind vielfach unzulässige Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen der Sparkassen. Die durch die Unzulässigkeit der Klauseln entstandene Lücke bedingt eine Neuberechnung der Verträge. Hierbei entsteht zwischen den Kunden und der Sparkasse jedoch vielfach ein Streit über die richtige Anpassung. Die Sparkassen versuchen die Nachforderungen klein zu rechnen. Hiergegen können Sparkassen-Kunden mit der Hilfe unserer spezialisierten Rechtsanwälte in enger Abstimmung mit einem renommierten Sachverständigenbüro vorgehen. Nutzen Sie die Möglichkeit der Vertragsprüfung.

Negativzinsen

Die langanhaltende Niedrigzinspolitik der EZB kommt jetzt auch bei den Kunden an. Deutsche Banken und Sparkassen haben begonnen, Einlagen von Kunden mit Negativzinsen zu belegen. Kunden die solche Strafzinsen nicht akzeptieren wollen, droht eine Kündigung ihres Kontos. Dabei stellen sich aber grds. Fragen der Zulässigkeit solcher Zinsen und entsprechender Kündigungen. Gerade für Sparkassen gelten erhebliche Kündigungsbeschränkungen, die einer Kündigung des Girokontos entgegenstehen können.

Ihr kompetenter Partner im Bankrecht.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Bankkunde.

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