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Anwalt für Kreditrecht in Köln

Autokredit, Immobilienkredit, Vorfälligkeitsentschädigung, Bürgschaft, Grundschuld. Unsere auf das Kreditrecht spezialisierten Anwälte beraten und vertreten Bankkunden in allen Bereichen des Kreditrechts bundesweit vor allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten.

Professionelle Unterstützung im Kreditrecht

Kreditverträge gehören zu den wichtigsten wirtschaftlichen Verpflichtungen von Verbrauchern und Unternehmen. Eine Immobilienfinanzierung oder ein Unternehmerkredit kann von existenzieller Bedeutung für den Kreditnehmer sein. Die vertraglichen Regelungen sind komplex. Insbesondere die mit den Kreditverträgen zusammenhängenden Sicherungsvereinbarungen über Grundschulden oder Bürgschaftsverträge, können durchschnittliche Verbraucher, aber auch erfahrene Unternehmer überfordern. Die Banken sind den Kunden dabei in der Regel sowohl wirtschaftlich, als auch hinsichtlicher ihrer juristischen Vorbildung weitaus überlegen. Um dieses Gefälle zwischen Bank und Kunde auszugleichen, bedarf es professioneller fachanwaltlicher Unterstützung.

David Stader

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Häufige Fragestellungen im Kreditrecht

Die Probleme von Bankkunden im Kreditrecht können vielfältig sein. Häufige entsteht Streit bei der Ablösung eines Darlehens über den Anfall und die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung. Probleme ergeben sich auch dann, wenn Kunden das Darlehen nicht abnehmen können und die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangt. Die Kündigung eines Darlehens wirft oftmals existenzielle Fragen auf. Die Verwertung einer Immobilie aufgrund einer eingetragenen Grundschuld kann den Verlust des Eigenheims bedeuten. Bei Autokrediten treten rechtliche Probleme oftmals im Zusammenhang mit Widerrufsrechten und bei der Rückgabe des Fahrzeugs bei einem Leasing auf.

Ihr kompetenter Partner im Kreditrecht.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Kreditnehmer.

Vorfälligkeitsentschädigung

Das größte Streitpotential im Zusammenhang mit Immobilienkrediten entsteht, wenn der Kunde die Immobilie vor dem Ende des Darlehensvertrages verkauft und die Bank eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Viele Kunden versuchen diese Entschädigungen entweder zu umgehen oder zumindest zu reduzieren. Für eine Umgehung wurde bisher oftmals auf den sog. Widerrufsjoker zurückgegriffen. Hierbei erklären Verbraucher lange nach dem Abschluss des Darlehensvertrages den Widerruf mit der Begründung, die Bank habe nicht ordnungsgemäß belehrt. Für neuere Kreditverträge, die nach dem 21.03.2016 geschlossen wurden, existiert auch dann eine Umgehungsmöglichkeit, wenn die Bank nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung belehrt hat. Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt, dass die Commerzbank keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat, da ihre Verträge insoweit teilweise unzureichend sind. Wenn Sie mit einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung belastet wurden, besteht die Möglichkeit diese auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Nichtabnahmeentschädigung

Auch im Kreditrecht gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Wird das Darlehen von dem Kunden nicht wie vereinbart abgenommen, kann die Bank den ihr hieraus entstandenen Schaden ersetzt verlangen (sog. Nichtabnahmeentschädigung). Die Schadensberechnung erfolgt grds. auf die gleiche Weise, wie für Vorfälligkeitsentschädigungen. Die Bank kann somit die Differenz aus den bei Vertragsdurchführung anfallenden Zins und dem Wiederanlagezins verlangen. In Einzelfällen besteht aber die Möglichkeit, dass die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung unzutreffend ermittelt wurde oder aber der Anspruch vollständig ausgeschlossen ist. Aus diesem Grunde sollte die Höhe einer berechneten Nichtabnahmeentschädigung anwaltlich überprüft werden.

Kompetente Erstberatung

Sie haben Fragen im Kreditrecht? Nutzen Sie im Rahmen einer Erstberatung die Expertise unsere spezialisierten Rechtsanwälte und lassen Sie Ihren Fall anwaltlich prüfen und sich Handlungsalternativen aufzeigen. Die Erstberatung zu dem Thema Kreditrecht bieten wir zu einer pauschalen Erstberatungsgebühr von EUR 99,00. In ausgewählten Themen ist die Erstberatung kostenlos.

Qualifizierte Erstberatung

Individuelle und umfassende Beratung durch spezialisierten Anwalt

Fachanwalt für Bankrecht

Geprüfte fachliche Qualifikation im Bankrecht

Erfahrene Prozessanwälte

Mehr als 600 Gerichtsverfahren gegen Banken

Kreditkündigung der Bank

Der Kauf und die Finanzierung einer Immobilie ist für die meisten Verbraucher das größte und wichtigste Rechtsgeschäft ihres Lebens. Kaum ein anderer Vertrag bürgt derart existenzielle Risiken, wie die Finanzierung einer Immobilie. Die Kündigung eines Immobilienkredites führt in vielen Fällen zum Verlust der eigenen Immobilie. Sei es durch freihändigen Verkauf oder durch Zwangsversteigerung der Bank. In vielen Fällen ist die Kündigung aber sachlich nicht gerechtfertigt und kann angegriffen werden. Wir vertreten Bankkunden gegen Banken und Sparkassen in Fällen ungerechtfertigter Kreditkündigungen. Für die Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung eines Kreditvertrages bieten wir eine Erstberatung an.

Widerruf Autokredit

Bei einem Autokredit mit einem Verbraucher besteht grds. ein Widerrufsrecht. Sind die Angaben im Autokredit oder in der Widerrufsbelehrung unzureichend, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der EuGH hat in zwei Grundsatzentscheidungen festgestellt, dass die von deutschen Autobanken verwendeten Verträge oftmals den europäischen Vorgaben nicht genügen. Dies macht den Widerruf eines Autokredites oftmals möglich. Die komplexen Fragen der Rückabwicklung machen jedoch eine anwaltliche dringend Beratung erforderlich. 

Autokredit & Leasing

Autokredite und Leasing sind beliebte Finanzierungsformen für Autos. Dies gilt sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer. Streit mit Banken im Zusammenhang mit einem Autokredit entsteht bei der Rückzahlung des Kredits, wenn die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.  Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt. Auch die Kündigung eines Autokredits durch die Bank kann eine rechtliche Auseinandersetzung nach sich ziehen.

Beim Leasing folgen Probleme in den meisten Fällen bei der Rückgabe des Fahrzeugs. Die Bank lässt in diesem Fall ein Gutachten erstellen und macht oftmals Nachzahlungsansprüche geltend. Im Hinblick auf die Komplexität der möglichen Probleme ist es bei einem Streit um eine Autofinanzierung ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Avalkredit

Bei einem Avalkredit handelt es sich nicht um einen Kredit in Geld, sondern um die Zurverfügungstellung der Bonität der Bank. Der Kunde erhält gegen die Zahlung eines Zinses oder einer Provision eine Bürgschaft oder eine Garantie der Bank an einen Dritten (bspw. Mietkaution). Der Kunde möchte damit vermeiden, eigene Liquidität einzusetzen. 

Bei Streitigkeiten aus dem Avalkredit können sowohl zwischen der Bank und ihrem Kunden, als auch zwischen dem Dritten und der Bank entstehen, der diese aus der Bürgschaft oder Garantie in Anspruch nimmt. Wir beraten und vertreten sowohl Bankkunden im Innenverhältnis eines Avalkredites, als auch Forderungsinhaber, die Ansprüche gegen eine Bank geltend machen möchten.

Bausparverträge & Bausparkredite

Der Sinn und Zweck eines Bausparvertrages ist es, zunächst einen gewissen Betrag anzusparen um später einen Bausparkredit zu erhalten, mit dem der Traum vom Eigenheim verwirklicht werden soll. Von dieser Grundidee des Bausparens sind insbesondere in den frühen 2000er Jahren viele Bausparkassen abgewichen und haben Bausparverträge als reine Spar- und Renditeprodukte verkauft. Diese sichere Anlage wurde von vielen Kunden in Anspruch genommen. Nachdem sich die Zinsen entgegen den Erwartungen der Bausparkassen negativ entwickelten, fingen Bausparkassen an, die teuren Altverträge mit unterschiedlichen Begründungen zu kündigen. Über die Rechtmäßigkeit vieler dieser Kündigungen herrscht bis heute Streit.

Ebenso streiten sich Bausparer mit der Bausparkasse über klassische Fragen des Kreditrechts, wie beispielsweise Vorfälligkeitsentschädigungen, Kündigungen, Widerrufsrechten. Ebenso verzeichnen wir vermehrt Streitigkeit über verweigerte Auszahlungen von Bonuszinsen. Wir beraten und vertreten Bausparer in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Bausparverträge und Bausparkredite.

Bürgschaft

Die Übernahme einer Bürgschaft erfolgt in den meisten Fällen aus einer emotionalen Verbundenheit zu der Person, die der Bank oder dem Inhaber der Forderung einen Geldbetrag schuldig ist. Häufig bürgt ein Ehepartner für den anderen oder Eltern für ihre Kinder. Problematisch wird es für den Bürgen, wenn die Forderung nicht erfüllt wird und die Bank die Durchsetzung der Forderung nun gegen den Bürgen sucht. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob die Inanspruchnahme rechtlich zulässig ist. Insbesondere sind die Verträge auf ihre Formwirksamkeit und das Bürgschaftsversprechen auf ggf. bestehende Sittenwidrigkeit zu untersuchen. Die Rechtsprechung hat zahlreiche Fallgruppen entwickelt, in denen ein Bürge nicht in Anspruch genommen werden kann.

Wenn Sie sich mit einer Bürgschaftsforderung konfrontiert sehen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Erstberatung an, um Ihre Einstandspflicht rechtlich zu überprüfen. Die Beratung erfolgt durch Fachanwalt David Stader, einem Experten auf dem Gebiet des Bankrechts.

Fremdwährungskredit

Bei einem Fremdwährungskredit erhält der Bankkunden den Kredit in einer anderen Währung (i.d.R. Schweizer Franken). Diese Kredite bürgen erhebliche Wechselkursrisiken in sich, weshalb für die Bank erhöhte Aufklärungspflichten bestehen. Bei einem Fremdwährungskredit an Verbraucher müssen zudem die Verbraucherschutzvorschriften beachtet werden. Andernfalls kommt ein Widerruf des Fremdwährungskredits in Betracht. Wir beraten und vertreten Bankkunden, die Probleme mit einem derartigen Kredit haben. 

Grundschuld

Die Grundschuld ist das gängige Sicherungsmittel für einen Immobilienkredit. Als nicht-akzessorisches Recht ist sie grds. unabhängig von dem Bestand oder Wirksamkeit des Darlehens. Da die Grundschuld über die Sicherungsvereinbarung mit dem Immobilienkredit verknüpft wird, können Einwendungen aus dem Darlehensverhältnis auch auf die Vollstreckung aus einer Grundschuld Bedeutung erlangen. Wir beraten und vertreten Bankkunden im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten aus einer Grundschuld.

Hypothek

Die Hypothek hat ihre Bedeutung als Kreditsicherungsmittel verloren. Banken wählen die für sie günstigere Grundschuld. Praktische Bedeutung kommt der Hypothek jedoch als Zwangssicherungsmittel zu. Die Zwangssicherungshypothek ermöglicht es, eine titulierte Forderung grundbuchlich abzusichern und in ein Grundstück zu vollstrecken. Auch Banken nutzen dieses Mittel, bspw. dann wenn sie in Grundstück vollstrecken will, dass noch nicht als Sicherheit dient. Wir beraten und Vertreten Bankkunden im Zusammenhang mit Fragestellung zur Hypothek.

Immobilienkredit

Der Immobilienkredit ist für die meisten Bankkunden existenziell. Die Regelungen gegenüber Verbrauchern sind durch zahlreiche verbraucherschützende Gesetze geprägt. Verletzungen dieser Vorschriften können für die Bank den Widerruf des Immobilienkredits oder den Verlust einer Vorfälligkeitsentschädigung nach sich ziehen. Kommt der Bankkunde in Zahlungsverzug oder in eine wirtschaftliche Schieflage, kann der Immobilienkredit gekündigt werden und der Verlust der Immobilie drohen. Wir beraten und vertreten Bankkunden in allen Fragen zu einem Immobilienkredit.

Privatdarlehen

Ein Darlehen unter Privatpersonen ist oftmals besonders heikel, da dieser persönliche Beziehungen der Parteien untereinander stark belasten können. Zudem sind die vertraglichen Vereinbarungen oftmals nicht hinreichend schriftlich fixiert. Sicherheiten werden oftmals nicht bestellt. Wir unterstützen Privatpersonen, die einen Privatkredit vergeben oder in Anspruch nehmen wollen, sowohl bei der Vertragsgestaltung, als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus einem Privatdarlehen.

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