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LG Berlin verurteilt DKB zur Erstattung im Online Banking

DKB zur Erstattung von EUR 6.255,09 und Anwaltskosten nach Online-Banking Betrug verurteilt. Das Verfahren führten Rechtsanwälte Lutz und David Stader.

LG Berlin verurteilt DKB

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 20.09.2023 (Az.: 10 193/22) die DKB zur Erstattung unautorisierter Zahlungen i.H.v. EUR 6.255,09 nebst Anwaltskosten verurteilt. Das Gericht sah es weder als erwiesen an, dass der Kunde die Zahlungen selbst vornahm, noch dass dass der Kunde den Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht hatte.

Sachverhalt

Der von uns vertretene Kunde führte bei der DKB ein Privatgirokonto. Im Juni 2022 nahmen unbekannte Täter zu Lasten des Kontos des Kunden zwei Zahlungen im Internet i.H.v. EUR 3.490,09 und EUR 2.765,00 vor. Nachdem der Kunde die Zahlungen bemerkte, zeigte er dies der DKB an und erstattete Strafanzeige bei der Polizei. Ebenso forderte er von der DKB die Erstattung der von ihm nicht autorisierten Beträge, was die DKB ablehnte. Dabei behauptete die Bank, der Kunde habe die Zahlungen selbst in einem angeblich vereinbarten 3D-Secure-Verfahren freigegeben.

Nachdem auch eine anwaltliche Vertretung die DKB nicht zu einer Erstattung veranlasste, erhoben wir für unseren Mandanten Klage vor dem Landgericht Berlin, die auf die Rückerstattung der Zahlungen und den Ersatz der ihm entstandenen Anwaltskosten gerichtet war.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Berlin hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Das Landgericht Berlin sah es als nicht erwiesen an, dass die Zahlungen von dem Kunden unter Verwendung eines zwischen den Parteien vereinbarten Authentifizierungsverfahrens erfolgt sind. Sofern die Bank eine Freigabe in einem 3D-Secure-Verfahren behauptet hat, ist ihr der Nachweis einer Vereinbarung über die Nutzung dieses Verfahrens, insbesondere dem Zugang eines hierfür nach ihrem Vortrag erforderlichen Freischaltcodes nicht gelungen. Die bloße Behauptung einer Verwendung dieses Codes reicht hierfür nicht aus, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser Code von einer dritten Person abgefangen oder umgeleitet wurde.

Ebenso sah das Gericht keinen von der DKB ausreichend dargelegten Anhaltspunkt für ein Handeln des Kunden, dass als grob fahrlässige Pflichtverletzung qualifiziert werden könnte. Damit lehnte das Landgericht den von der Bank gegen den Kunden erhobenen Schadensersatzanspruch nach § 675v BGB ab und sprach dem Kunden den vollen Erstattungsanspruch zu.

Auch die Anwaltskosten erkannte das Gericht dem Kunden zu, da sich die DKB mit der Rückerstattung der Zahlungen im Verzug befand. Der Kunde obsiegte damit auf ganzer Linie.

Nachtrag vom 15.11.2023

Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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