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LG Stuttgart: Widerrufsbelehrung der BW-Bank ist fehlerhaft

Landgericht Stuttgart stellt Wirksamkeit eines Kreditwiderrufs fest und verurteilt BW-Bank zur Übernahme der wesentlichen Verfahrenskosten.

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 12.01.2017 ( 25 O 223/16) die Wirksamkeit eines Kreditwiderrufs festgestellt und die BW Bank zur Kostentragung von 95 % der Prozesskosten verurteilt.

Sachverhalt

Unsere Mandanten haben im Mai 2008 bei der BW Bank (Baden-Württembergische Bank) eine Hausfinanzierung abgeschlossen. Der Zinssatz betrug seinerzeit 4,6 % p.a. und war für 10 Jahre festgeschrieben. Die dem Darlehensvertrag beigefügte Widerrufsbelehrungen lautete auszugsweise wie folgt:

"Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung"

Unsere Mandanten hatten Juni 2016, kurz vor Ablauf der Ausschlussfrist den Widerruf erklärt und die Rückabwicklung gefordert. Die Bank verweigerte dies, mit der Folge, dass eine Klage zum Landgericht Stuttgart erhoben werden musste.

Zum Verfahren

Das von RA David Stader betriebene Verfahren hatte weit überwiegend Erfolg. 

Das Landgericht bewertete die  Widerrufsbelehrung der BW-Bank im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als fehlerhaft. Die in der Widerrufsbelehrung enthaltene Formulierung, die Widerrufsfrist beginne "frühestens" mit Erhalt der Belehrung ist nicht hinreichend deutlich. Auch kann sich die Bank nicht auf die Verwendung des gesetzlichen Musters berufen, da sie in dem Abschnitt "Finanzierte Geschäfte" Abweichungen vom Muster vorgenommen hat. Den Einwand der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs wies das Landgericht zurück. Der Widerruf war somit wirksam.

Widerruf kostet BW-Bank über € 21.000,00

Darüber hinaus wurde die BW-Bank dazu verurteilt, 95 % der Prozesskosten zu übernehmen. Zusätzlich zu knapp € 7.000,- Nutzungsersatz, muss die BW-Bank auch Prozesskosten in Höhe von € 9.820,11 übernehmen. Darüber hinaus kann die BW-Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von ca. € 4.200,- nicht verlangen. Im Ergebnis verliert die BW-bank durch dieses Klageverfahren über € 21.000,00.

Klage gegen die BW-Bank hat oftmals Aussicht auf Erfolg

Dieses Verfahren zeigt deutlich, die Durchsetzung eines bereits erklärten Widerrufs bei bestimmten Belehrungen der BW-Bank, der Sparkassen und DKB mit kalkulierbarem Risiko möglich ist.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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