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Online Banking Betrug: Förde Sparkasse zahlt freiwillig

Förde Sparkasse erstattet Schaden aus Online Banking Betrug von insgesamt EUR 18.873,99 nach Klageerhebung zum Landgericht Kiel freiwillig.

Kundin der Förde Sparkasse erhält vollständige Erstattung

Vor dem Landgericht Kiel gibt die Förde Sparkasse ohne Widerstand auf, nachdem eine Kundin, vertreten durch RA David Stader, Klage auf Erstattung von mehr als € 18.000,- für unautorisierte Zahlungen aus einem Online-Banking Betrug eingereicht hatte. Die Sparkasse übernimmt auch alle entstandenen Kosten der Kundin. Somit konnte die Kundin einen vollständigen Erfolg verzeichnen.

Hintergrund

Die Kundin besitzt ein Girokonto bei der Förde Sparkasse. Sie gewährte ihrem Sohn eine Kontovollmacht, und die Sparkasse richtete einen eigenen Online-Banking-Zugang für ihn ein, über den er auf das Konto der Kundin zugreifen konnte.

Im November 2022 bemerkte der Sohn, dass 36 Zahlungen in Höhe von insgesamt € 18.873,99 von dem Konto seiner Mutter abgebucht wurden. Zudem gab es mehrere interne Umbuchungen. Diese Zahlungen und Bargeldabhebungen wurden mit einer digitalen Karte über ein Smartphone in Supermärkten, Elektronikgeschäften und Tankstellen in Berlin getätigt. Weder die Kundin noch ihr Sohn befanden sich zu diesem Zeitpunkt in Berlin, was ausschloss, dass sie diese Transaktionen selbst getätigt haben könnten.

Nachdem die Kundin die Zahlungen reklamierte, erstattete die Förde Sparkasse zunächst die Beträge. Allerdings nahm sie diese Erstattung Monate später zurück und belastete erneut das Konto mit den € 18.873,99. Zudem beschuldigte sie den Sohn der Kundin, den Schaden grob fahrlässig verursacht zu haben.

Daraufhin beauftragte die Kundin RA David Stader mit der Durchsetzung ihrer Forderung.

Förde Sparkasse zahlt freiwillig

Ursprünglich lehnte die Förde Sparkasse auch gegenüber uns eine Zahlung ab, was dazu führte, dass wir Klage bei dem Landgericht Kiel einreichen mussten. Nach Zustellung der Klage beauftragte die Sparkasse zwar eine Anwaltskanzlei, es kam jedoch zu keiner inhaltlichen Auseinandersetzung. Denn noch vor Ablauf der Klageerwiderungsfrist erhielt die Kundin eine vollständige Erstattung der Klageforderung einschließlich der Anwaltskosten. Die Förde Sparkasse erklärte auch vor dem Landgericht die Übernahme der Kosten, die ihr dann durch Gerichtsbeschluss auferlegt wurden.

Ablehnungen nicht ungeprüft akzeptieren

Dieser Fall unterstreicht erneut, dass Kunden nicht blind die oft reflexartigen Vorwürfe grob fahrlässiger Schadensverursachung ihrer Banken oder Sparkassen akzeptieren sollten. Da jeder Fall individuell zu bewerten ist, sind pauschale Ablehnungen von Banken und Sparkassen nicht angebracht.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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