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Expertise
Unfälle & Verkehrssicherungspflichten
Das Haftungsrecht umfasst vor allem die Geltendmachung sowie Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einem Unfall oder der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht.
Ein Sturz oder ein Unfall ereignet sich im Alltag schneller, als man denkt, sowohl verschuldet als auch unverschuldet, beispielsweise durch Glatteis auf dem Parkplatz des Supermarktes oder leicht übersehbare Stolperfallen im Ladengeschäft.
Tierhalterhaftung
Nicht selten kommt es zu Unfällen mit Tieren, z.B. durch Pferdetritte oder durch Hunde. Sätze wie: „Der tut nichts, der möchte nur spielen“ kennen sowohl Jogger, Spaziergänger als auch andere Hundehalter. Tatsächlich kommt es jedoch immer wieder zu Verletzungen durch die Vierbeiner, sei es durch Bisse oder Stürze infolge unkontrolliert spielender Hunde.
Schadensersatz & Schmerzensgeld
Alle diese Fälle haben gemein, dass dem Geschädigten bei einem Personenschaden in der Regel verschiedene Ansprüche zustehen. Je nach Art und Schwere der Verletzung können Schadensersatz- und Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall oder ein Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden.
Kanzlei
Kanzlei für Haftungsrecht und Haftpflichtversicherungsrecht
Rechtsanwältin
Stader Rechtsanwälte ® ist eine bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Köln und Frankfurt a.M. Unsere Rechtsanwälte beraten insbesondere Geschädigte gegenüber Versicherungen im Haftpflichtschaden- und Unfallrecht. Termine an unseren Standorten sind nach Vereinbarung möglich.


Tamara Stader
Rechtsanwältin für Haftungs- und Haftpflichtversicherungsrecht
Rechtsanwältin Tamara Stader ist Rechtsanwältin bei der Kanzlei Stader Rechtsanwälte in Köln und Frankfurt a.M. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist u.a. die Beratung und Vertretung von Geschädigten im Verkehrsrecht (Verkehrszivilrecht) und im Unfall-und Haftpflichtrecht.
Tamara Stader war zuvor als Syndikus-Rechtsanwältin bei der DEVK im Bereich Haftpflichtversicherung in Köln tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit befasste sie sich mit zahlreichen Haftpflichtfällen und kann daher auf eine entsprechende rechtliche Expertise zurückgreifen.
News
OLG Oldenburg: Zum Schmerzensgeld nach Reitunfall
Kein Schmerzensgeld: Eigentümer eines Waldgrundstücks haftet nicht für Sturz einer Waldbesucherin
AG München zur Verkehrssicherungspflicht eines Gartencenter-Betreibers: Gestürzter Kundin steht kein Schmerzensgeldanspruch zu
LG Coburg zur Verkehrssicherungspflicht einer Supermarktbetreiberin nach Sturz einer Kundin
OLG Karlsruhe zur Tierhalterhaftung: Hälftige Haftung nach Hundebiss
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