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BGH entscheidet über Widerrufsbelehrung der Sparkassen

BGH gibt bekannt, dass am 23.02.2016 in zwei Verfahren über die Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung aus dem Sparkassenverlag verhandeln wird.

Was bisher geschah

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die Sparkassen auf unterlassen der Verwendung der Widerrufsbelehrungen in einem Checkbox-Model verklagt. Die Verbraucherzentrale hatte in einem Verfahren vor dem Landgericht Ulm (Urteil vom 17.07.2013, Az.: 10 O 33/13 KfH) zunächst Recht bekommen. In den jeweils nachfolgenden Berufungserfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 24.04.2014, Az.: 2 U 98/13 und Urteil vom 05.02.2015, Az.: 2 U 81/14) wurden die Klagen der Verbraucherzentrale sodann abgewiesen.

Die streitige Rechtsfrage

Die Verbraucherzentrale vertritt die Ansicht, dass die Widerrufsbelehrung durch die Verwendung eines Ankreuzsystems nicht deutlich genug hervorgehoben ist. Dieser verbraucherfreundlichen Ansicht hat sich in der Zwischenzeit das Oberlandesgericht München angeschlossen. Das Oberlandesgericht Stuttgart ist dagegen der Meinung, die Verwendung eines Checkbox-Models würde dem Deutlichkeitsgebot genügen. 

Der Bundesgerichtshof wird diese Frage nun endgültig klären. Damit entscheidet der BGH eine Frage die Auswirkungen auf zahlreiche Verfahren gegen Sparkassenbelehrungen hat, die ab 2010 verwendet wurden.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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