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Kündigung Bausparvertrag unwirksam: LG Saarbrücken schließt sich dem OLG Stuttgart an

Das Landgericht Saarbrücken hat sich in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 22.04.2016, Az.: 1 O 208/15) der Rechtsauffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 30.03.2016, Az.: 9 U 171/15) angeschlossen und der Klage eines Bausparers stattgegeben. Die Saarbrücker Richter befanden die Kündigung der Bausparkasse als nicht wirksam und stellten das Fortbestehen des Bausparvertrages fest. Es bleibt abzuwarten, ob sich weitere Gerichte dem OLG Stuttgart anschließen werden und die Phalanx kundenfeindlicher Urteile bricht.