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LG Berlin: DKB muss Verbrauchern über € 24.000 erstatten

Mit Urteil vom 27.06.2016 (Az.: 38 384/15) hat das Landgericht Berlin in einem von uns geführten Verfahren die DKB aufgrund eines Darlehenswiderrufs zur Rückzahlung von € 24.257,79 verurteilt.
Unsere Mandanten hatten ihre Hauskredite im Mai 2015 gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. € 17.873,37 abgelöst und die Bank danach auf Rückabwicklung der Darlehen verklagt. Diese Vorfälligkeitsentschädigung ist nach Ansicht des Landgerichts nun zu erstatten. Darüber hinaus muss die DKB knapp € 7.000 Nutzungsersatz leisten.
[UPDATE vom 11.08.2016]
Das Urteil ist im Volltext [hier] abrufbar. Das Urteil ist rechtskräftig.