Mehr Infos

DKB muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

LG Berlin entscheidet in einem Verfahren von RA David Stader gegen die DKB. Diese muss nun € 6.021,33 an den Verbraucher zahlen.

Mit Urteil vom 23.05.2016 (Az.: 37 O 381/15) hat das Landgericht Berlin in einem von uns geführten Verfahren die DKB verurteilt € 6.021,33 zurückzahlen. Unser Mandant hatte das Darlehen im Juni 2015 gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. € 3.171,83 abgelöst und die Bank danach auf Rückabwicklung seiner Darlehen verklagt. Das Verfahren basierte auf einem Widerruf des Immobiliendarlehens.

Sachverhalt

Der Verbraucher hatte im März 2007 zwei Darlehen bei der DKB über insgesamt € 76.000,00 abgeschlossen. Im Juni 2015 löste unser Mandant seine Darlehen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ab. Zwei Tage später widerrief  er seine Darlehensverträge und verlangte die Rückabwicklung der Darlehen. Die DKB lehnte den Widerruf mit der Begründung ab, sie habe das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Belehrungsmuster verwendet. Darüber hinaus sei der Widerruf rechtsmissbräuchlich und verwirkt.

Verfahren

Das Landgericht entschied die Klage zugunsten des Verbrauchers und führt aus, dass sich die DKB nicht auf die Verwendung des gesetzlichen Musters berufen kann, da die Belehrung in mehreren Punkten hiervon abweicht. Der Einwand der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs wurde gleichfalls abgelehnt.

Auf der Grundlage der Rechtsprechung rechnete das Landgericht Berlin das Darlehen neu ab, wonach sich zugunsten des Klägers ein Überschuss von € 6.021,33 ergab, der von der Bank zu erstatten ist. Damit konnte der Kläger über die Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung hinaus auch einen Nutzungsersatzanspruch i.H.v. € 2.849,50 durchsetzen.

Zurück

David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Webseite Cookies ein. Einige Cookies sind erforderlich, während andere uns helfen unser Online-Angebot zu verbessern. Details finden Sie hier:

Datenschutz Impressum