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Gericht hält BMW Bank Kredit für widerrufbar

Auch die BMW Bank muss widerrufe fürchten. Das Landgericht Ravensburg hat jüngst die Widerrufbarkeit eines Kreditvertrages bestätigt.

Kreditwiderruf erfasst weitere Autobank

Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 30.07.2019 die Wirksamkeit des Widerrufs eines BMW Bank Vertrages festgestellt. Nach der Ansicht der Ravensburger Richter war die Angabe, dass im Widerrufsfall nur ein Zinssatz von 0,00 EUR zu zahlen sei, widersprüchlich. Aufgrund des Widerrufs muss die Bank über 45.000,- EUR erstatten. Einen Anspruch auf Wertersatz für die gefahrenen Kilometer hat sie nach der Ansicht des Gerichts nicht.

Hintergrund

Die klagende Verbraucherin schloss im Jahr 2014 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung eines BMW 120d X3 xDrive20d ab. Der Kaufpreis betrug 43.825,29 EUR, die Finanzierung lautete auf 13.825,58 EUR. In der Widerrufsbelehrung zu dem Kreditvertrag heißt es wörtlich:

"Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, haben Sie es spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. [...] Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 EUR zu zahlen."

Mit Schreiben vom 30.01.2019 widerrief die Verbraucherin den Darlehensvertrag und verlangte die Rückabwicklung des Vertrages.

Kein Beginn der Widerrufsfrist

Der von der Verbraucherin erhobenen Klage hat das Landgericht stattgegeben. Das Gericht hält den Hinweis, dass im Widerrufsfall Sollzinsen zu zahlen seien, sowohl einen Widerspruch zu der Angabe des Tageszinses von 0,00 EUR, als auch eine inhaltliche Falschbelehrung. Die Bank kann nicht zum einen die Aussage treffen, der Kunde müsse den im Vertrag festgehaltenen Sollzinssatz bezahlen und zum anderen behaupteten der Tageszins betrage 0,00 EUR. Auch halten es die Richter für unzutreffend, bei einem verbundenen Vertrag überhaupt die Aussage zu treffen, der Kunde müsse den Sollzinssatz im Widerrufsfall bezahlen. Aus beiden Gründen war ein Widerruf daher noch möglich.

Bank muss alle Zahlungen ohne Abzüge erstatten

Bemerkenswert ist die Entscheidung des Gerichts auch in Bezug auf die Folgen des Widerrufs. Das Gericht hat einen Wertersatzanspruch der Bank für die Nutzung des Fahrzeugs abgelehnt und der Verbraucherin die Erstattung aller erbrachten Zahlungen ohne Abzüge zugesprochen. Dies führte dazu, dass die Bank sowohl den Kaufpreis, als auch die erhaltenen Zinsen erstatten muss. Das Risiko des Wertverlustes durch die Nutzung des Fahrzeugs und durch die Dieselproblematik trägt nach diesem Urteil allein die Autobank.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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