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Commerzbank muss Vorfälligkeitsentschädigung erstatten

Oberlandesgericht Frankfurt (17 U 810/19) erklärt den Anspruch der Commerzbank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung für ausgeschlossen.

Unzureichende Angaben im Vertrag können Vorfälligkeitsentschädigung ausschließen

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil vom 01.07.2020 (17 U 810/19) festgestellt, dass die Hinweise der Commerzbank AG zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu einer Baufinanzierung aus dem Jahr 2016 unklar sind. Aus diesem Grund muss die Commerzbank Vorfälligkeitsentschädigung erstatten.

Sachverhalt

Die Commerzbank schloss mit dem klagenden Verbraucher im November 2016 zwei Baufinanzierungsverträge über insgesamgt EUR 295.520,00. Aufgrund privater Umstände wurde die Immobilie im Jahr 2018 veräußert. Die Commerzbank berechnete Vorfälligkeitsentschädigungen i.H.v. insgesamt EUR 21.544,15 und vereinnahmte diesen Betrag aus dem Verkaufserlös. Im Nachgang zum Verkauf der Immobilie forderte der Kläger die Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurück. Nachdem die Commerzbank dies verweigerte, erhob der Verbraucher Klage zum Landgericht Frankfurt a.M.

Oberlandesgericht Frankfurt findet Fehler im Vertrag

Nachdem die Klage in der ersten Instanz noch ohne Erfolg blieb, hob das Oberlandesgericht Frankfurt das landgerichtliche Urteil auf und verurteilte die Commerzbank zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung. Das Oberlandesgericht begründet die Entscheidung damit, dass die Angaben der Bank zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unklar sind. Aus diesem Grund verliert die Bank ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 Abs. 2 BGB. Diese Vorschrift gilt erst seit dem 21.03.2016 für Baufinanzierungen.

Auch andere Banken betroffen

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt betrifft direkt die Verträge der Commerzbank. Allerdings enthalten auch die Verträge anderer Kreditinstitute unklare Angaben zu der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Für Verbraucher kann es sich daher lohnen, Baufinanzierungen auf entsprechende Fehler zu überüprüfen, wenn ein Verkauf der Immobilie ansteht.

Rückforderung auch nach Zahlung möglich

Grundsätzlich ist es auch möglich, eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuverlangen. Hat die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, obwohl sie dies nach § 502 Abs. 2 BGB gar nicht durfte, hat der Verbraucher einen Anspruch auf Herausgabe der zu Unrecht erlangten Leistung. Dieser Anspruch verjährt grds. drei Jahre, nachdem die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde, wobei die Verjährung erst am Schluss eines Jahres beginnt und endet. Wurde die Vorfälligkeitsentschädigung beispielsweise im Jahr 2017 gezahlt, kann noch bis zum 31.12.2020 eine Rückzahlungsklage erhoben werden.

Betroffene Kunden

Zusammenfassend lässt sich damit festhalten, dass von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt aktuell insbesondere die Bankkunden profitieren können, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschluss der Baufinanzierung als Verbraucher (Unternehmerdarlehen nicht betroffen)
  • Vertragsschluss erfolgte nach dem 21.03.2016
  • Vertrag enthält einen unklaren Hinweis zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
  • Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgte noch nicht oder erst nach dem 31.12.2016

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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