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Landgericht Köln, Urt. v. 19.10.2017, 15 O 448/16

Gegenstand der Entscheidung:

Mit Urteil vom 19.10.2017 (15 O 448/16) hat das LG Köln in einem von der Kanzlei Stader aus Köln und Frankfurt geführten Verfahren die Wirksamkeit eines Kreditwiderrufs gegen die KSK Köln festgestellt.

Verfahrensführender Anwalt

David Stader
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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