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Kapitalanlagerecht: Aktien, Fonds, Grauer Kapitalmarkt

Anleihen, Aktien, Fonds - der Kapitalmarkt bietet Verbrauchern unterschiedliche Möglichkeiten, ihr Geld anzulegen. Trotz guter Gewinnaussichten ist bei komplizierten Anlageprodukten Vorsicht geboten.

Professionelle Hilfe bei mangelhafter Anlageberatung

Ganz gleich, ob Sie gelegentlich Aktien kaufen oder Ihre gesamte Altersvorsorge einem Fonds fußt: Als Verbraucher sind Sie den Finanzdienstleistern wie Banken, Versicherungen und anderen Organisationen strukturell unterlegen. Zinsforderungen oder Gebühren sind nicht immer rechtmäßig und viele Verbraucher erleiden durch eine mangelhafte Anlageberatung finanzielle Verluste. Wenden Sie sich in diesen Fällen an die Stader Rechtsanwälte in Köln.

Die Kanzlei ist als Verbraucherschutzkanzlei darauf spezialisiert, Sie im Kapitalmarktrecht bundesweit gegenüber Finanzdienstleistern zu vertreten. Sollte die Ersteinschätzung der Anwälte Erfolg versprechen, entscheiden Sie selbst, ob Sie die Kanzlei kostenpflichtig mit Ihrem Fall beauftragen möchten.

David Stader

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Gängige Finanzprodukte sind eng mit dem Kapitalmarkt verzahnt

Es braucht keine risikoreichen Swaps oder spekulative Optionen, um mit dem Kapitalmarkt in Berührung zu kommen. Privatanleger nutzen oft Finanzprodukte, die zumindest teilweise an den Kapitalmarkt angebunden sind. Dazu gehören:

  • Geldanlagen in Immobilienfonds oder Aktien
  • Grauer Kapitalmarkt
  • Altersvorsorgeverträge auf Fondsbasis
  • Versicherungen, die an den Kapitalmarkt gekoppelt sind
  • U.v.m.

Sie haben durch Fehlentscheidungen bezüglich Ihrer Kapitalanlagen finanzielle Verluste davongetragen? Die Stader Rechtsanwälte informieren Sie gerne zu Ihren Rechten.

Falschberatung: Wie können sich Verbraucher wehren?

Wenn Ihr Berater es versäumt, Sie über Kosten und Risiken aufzuklären, er seinen Kunden im hohen Alter Finanzprodukte mit einer festen mehrjährigen Laufzeit empfiehlt oder er für Sie in riskante Aktienfonds investiert, obwohl Sie ausdrücklich eine konservative Anlagestrategie verfolgen wollten, dann wehren Sie sich. Sprechen Sie Ihre Anwälte für Kapitalmarktrecht in Köln an!

Die Anwälte analysieren das Anlagekonzept, prüfen Vertragsklauseln auf ihre Gültigkeit und zeigen Wege auf, wie Sie gegebenenfalls vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen können. Selbstverständlich setzen sie auch eventuelle Schadensersatzansprüche gerichtlich durch.

Erstberatung Kapitalanlagen

Professionelle Prüfung Ihres Anliegens zum Thema Kapitalanlagen durch Fachanwalt für Bankrecht

Bezahlung online, per Überweisung oder Kartenzahlung in der Kanzlei

€ 99,00 inkl. 19 % MwSt.

Qualifizierte Erstberatung

Individuelle und umfassende Beratung durch spezialisierten Anwalt

Fachanwalt für Bankrecht

Geprüfte fachliche Qualifikation im Bankrecht

Erfahrene Prozessanwälte

Mehr als 600 Gerichtsverfahren gegen Banken

Wie werden Verbraucher durch das Gesetz geschützt?

Zu Ihrem Schutz als Verbraucher hält das Kapitalmarktrecht einige Gesetze bereit.

Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Das Wertpapierhandelsgesetz enthält Regelungen, die den Handel mit Wertpapieren (z.B. Aktien oder Anleihen) normieren. Dem Verbraucherschutz dienen insbesondere die darin enthaltenen Vorschriften in Bezug auf die Anlagenberatung. Laut Gesetz haben die Finanzberater hierbei den Wünschen der Kunden Folge zu leisten. Faktoren wie die Risikobereitschaft sowie die lang- bzw. kurzfristigen Ziele des Kunden sollten somit fester Bestandteil des Anlagekonzepts sein. Auch die Dokumentation der Vorerfahrung des Bankkunden sowie das genaue Festhalten der Wünsche des Kunden, die in der Beratung zur Sprache kamen und bei der Anlage berücksichtigt werden, sind seit 2010 Pflichtbestandteil einer Wertpapier-Beratung.

Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

Jedes Wertpapier, das öffentlich gehandelt werden will, muss dem Wertpapierprospektgesetz entsprechen. In der Regel müssen laut dem Gesetz alle Informationen zu dem Wertpapier in einem Prospekt zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehören z.B. Preis und Währung des Wertpapiers sowie Informationen zu dem Emittenten. Ein anlegewilliger Bankkunde muss aufgrund dieser hier zur Verfügung gestellten Informationen entscheiden können, ob er sein Geld in dem Wertpapier anlegen möchte oder nicht. Erst nach einer Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird ein Prospekt zugelassen und erst dann kann ein Wertpapier an der Börse gehandelt werden.

Anlegerschutz- und Funktionsververbesserungsgesetz (AnSFVG)

Um mehr Transparenz auf den Kapitalmärkten bemüht sich seit 2011 das Anlegerschutz- und Funktionsververbesserungsgesetz. Insbesondere die Fachkenntnis der Anlageberater wird durch dieses Gesetz reglementiert. Alle Berater, genauso wie die Compliance-Beauftragten des Kreditinstitutes, müssen von ihrem Arbeitgeber an die BaFin gemeldet werden. Die Meldung allein reicht aber nicht für die Eintragung. Finanzberater benötigen darüber hinaus mindestens fünf Jahre Berufspraxis. Damit verfügen sie über ausreichend  Erfahrung in der Finanzwelt sowie den nötigen Weitblick. Insofern sind seriöse Anlageberater, auf deren Aussagen sich private Anleger verlassen können, in dem Register aufgeführt.

Gesetze des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB)

Das Kapitalanlagegesetzbuch reglementiert offene und geschlossene Investmentfonds. Die Verwalter dieser Fonds sind durch das Gesetz an verbindliche Standards gebunden. Insofern schafft das Gesetz die Brücke zwischen dem Kapitalmarkt und dem Bundestag, der mit der Verabschiedung des Gesetzes den Anlegerschutz im Fondsgeschäft forciert.

Das 2013 verabschiedete Kapitalanlagegesetzbuch ist eine direkte Folge der Finanzkrise, auf welche die EU-Kommission mit einer einheitlichen Richtlinie reagierte. Der EU-Binnenmarkt erhält damit einen länderübergreifenden Anlegerschutz-Standard. Auf nationaler Ebene wurde in Deutschland in diesem Zuge das Investmentgesetz durch die neuen Gesetze des KAGB ersetzt.

Kleinanlegerschutzgesetz (KlASG)

Durch das Kleinanlegerschutzgesetz aktualisierte der Gesetzgeber im Jahr 2015 das Vermögensanlagegesetz. Im selben Zuge vergrößerte er den Einflussbereich der BaFin. Insbesondere die Investitionshöhe von Privatanlegern sowie die Bilanzen der Anlage-Anbieter unterliegen seither einer schärferen Prüfung.

Die Neuregelung reguliert vor allem private Investitionen in sogenannte Crowdfunding-Projekte. Schließlich erschwert bzw. beschränkt das KlASG die Investition größerer Summen. Ab einer Anlagesumme von 1.000 € ist seit 2015 eine Selbstauskunft des privaten Anlegers obligatorisch. Ebenfalls ist die Höhe der Anlage bei 10.000 € gedeckelt. Ausnahmen gelten für professionelle Investoren wie Kapitalgesellschaften. Gleichzeitig erreicht Crowdfunding mit der Einführung des KlASG und damit einhergehenden neuen Informationsrichtlinien einen höheren Grad der Professionalisierung

Die gesetzlichen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Sie als Verbraucher verständlich und umfassend zu den Risiken Ihres Investments aufgeklärt werden. Dazu gehört auch, die mit dem Finanzgeschäft einhergehenden Kosten und Provisionen transparent darzustellen. Außerdem sollen Berater ihren Kunden bedarfsgerechte Anlagemöglichkeiten vorschlagen. Schließlich ist Ihr Berater der Experte, auf den Sie sich verlassen. Werden diese Vorschriften nicht befolgt, liegt eine Falschberatung vor.

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