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Negativzinsen im Girokonto - Zulässigkeit und Chancen der Vermeidung
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Mehr als 570 Gerichtsverfahren gegen Banken
Banken wollen Strafzinsen der EZB auf Kunden abwälzen
Wer früher über hohe Barvermögen verfügte, war bei seiner Bank oder Sparkasse herzlich willkommen. Seitdem die EZB auf kurzfristige Einlagen der Banken und Sparkassen Strafzinsen erhebt, hat sich dies grundlegend geändert. Einige Banken haben sich dazu entschieden, diese Negativzinsen an ihre Kunden weiterzugeben. Bei Neuverträgen ist die Vereinbarung eines Verwahrentgeltes von - 0,5 % auf Kundengelder bereits oftmals vorgegeben. Ob diese Negativzinsen aber zulässig sind und ob Banken und Sparkassen bei Weigerung ihrer Akzeptanz das Konto kündigen dürfen, beschäftigt zunehmend die Gerichte.
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Gerichte stellen Zulässigkeit von Negativzinsen in Frage
Derzeit laufen mehrere Verfahren der Verbraucherzentrale gegen verschiedene Banken, die eine Feststellung der Unwirksamkeit von Vereinbarungen über Negativzinsen zum Gegenstand haben. Das Landgericht Berlin hat in einem ersten Gerichtsurteil er Klage der Verbraucherzentrale stattgegeben und es einer Bank untersagt, Negativzinsen auf Guthaben über 25.000 € zu erheben. Nach Ansicht des Gerichts weichen die Negativzinsen auf Guthaben bei Girokonten vom Grundgedanken des Gesetzes ab und benachteiligen den Verbraucher unangemessen. Wie diese Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof in letzter Konsequenz entschieden wird, ist derzeit noch offen.
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Kontokündigungen rechtmäßig?
Verweigert der Bankkunde die Zustimmung zu der Einführung eines Negativzinses oder der Herabsetzung zu einem bereits vereinbarten Freibetrag, wird von der Bank oftmals die Kündigung des Girokontos ausgesprochen. Eine Abwehr solcher Kündigungen ist grds. schwierig. Das Gesetz erlaubt Banken grds. eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten. Einen Kündigungsgrund muss die Bank nicht nachweisen. Nur Sparkassen, die als Anstalten des öffentlichen Rechts nicht willkürlich handeln dürfen, ist eine Kündigung erschwert.
Folgt man allerdings der vom Landgericht Berlin geäußerten Ansicht, dass Negativzinsen auf Guthaben grds. unzulässig sind, kann eine hierauf gestützte Kündigung der Bank eine rechtsmissbräuchliche Ausübung ihres Kündigungsrechts darstellen. Diese ist jedoch stets im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände durch den Tatrichter festzustellen und kann nicht pauschal angenommen werden.
Besonderheiten bei Sparkassen
Nach den AGB der Sparkassen darf die Sparkasse das Girokonto bzw. genauer gesagt den sog. Zahlungsdienstrahmenvertrag bei vorliegen eines sachgerechten Grundes mit einer Kündigungsfrist von mindestens 2 Monaten kündigen. Ob die Weigerung des Kunden die Negativzinsen zu akzeptieren einen sachgerechten Grund darstellt, ist fraglich. Lehnt man die Zulässigkeit von Negativzinsen grds. ab, wird man einen sachgerechten Grund auch grds. ablehnen müssen.
Hinzu kommt, dass in einigen Landesgesetzen weitere Kündigungsbeschränkungen lauern können. Bspw. sieht das Sparkassengesetz NRW vor, dass die Sparkasse einer natürlichen Person, die ihren Wohnsitz im Trägergebiet der Sparkasse hat, ein auf Guthaben geführtes Konto zur Verfügung zu stellen muss (sog. Kontrahierungszwang). Aus diesem Kontrahierungszwang folgern mehrere Oberlandesgerichte, dass die Kündigung eines auf Guthaben geführten Girokontos einer natürlichen Person aus dem Trägergebiet nur bei Vorliegen eines sog. wichtigen Grundes zulässig ist. Die Anforderungen hieran sind deutlich höher, als an einen sachgerechte Grund. Diesen wird die Sparkasse nur selten Beweisen können.
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Zusammenfassung
Sind Negativzinsen zulässig?
Das Landgericht Berlin hält Negativzinsen für unvereinbar mit dem Grundgedanken des Gesetzes. Da eine Entscheidung des BGH noch aussteht, ist die Frage noch nicht abschließend geklärt.
Wann darf eine Sparkasse ein Girokonto kündigen?
Grundsätzlich darf eine Sparkasse kündigen, wenn ein sachgerechter Grund vorliegt. In vielen Bundesländern kann aber ein Kündigung eines auf Guthaben geführten Kontos einer natürlichen Person aus dem Trägergebiet der Sparkasse nur dann zulässig sein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (so bspw. NRW, Bayern, Sachsen-Anhalt).
Besteht eine Klagemöglichkeit?
Wird das Girokonto eines Sparkassen-Kunden aus dem Trägergebiet der Sparkasse gekündigt, kann sich der Kunde hiergegen im Wege einer Feststellungsklage wehren. Wir führen diesbezüglich bereits erste Gerichtsverfahren gegen Sparkassen aus dem Kölner Raum.