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Advanzia Bank erstattet Betrugsschaden in zwei weiteren Fällen

Advanzia Bank hat in zwei Fällen Erstattungen vorgenommen, nachdem die Mandanten Opfer von Kreditkarten Betrug im Online Banking geworden sind.

Fachanwalt David Stader erwirkt Erstattung nach Kreditkartenbetrug

Die Advanzia Bank hat in zwei von uns geführten Verfahren unrechtmäßige Umsätze erstattet. In einem Fall lenkte die Advanzia Bank erst vor Gericht ein, in dem anderen Fall erstattete sie die Forderung außergerichtlich. In beiden Fällen übernahm die Advanzia Bank sämtliche Verfahrenskosten.

Kreditkarten Betrug mit Advanzia Bank Karten

Im ersten Fall erbeuteten unbekannte Täter mit der Kreditkarte unseres Mandanten bei der Advanzia Bank in einem Zeitraum von fast 13 Monaten durch Abbuchung unzähliger Kleinbeträge zwischen € 16,30 und € 269,90 einen Gesamtbetrag von über € 5.000,00. Nachdem unserem Mandanten der Missbrauch auffiel, meldete er diesen der Advanzia Bank und forderte eine Erstattung. Dem kam die Advanzia Bank nicht nach

Im zweiten Fall wurde das Kreditkartenkonto des Mandanten im Januar 2021 von unbekannten Tätern mit fast EUR 2.500,00 belastet. Auch hier forderte der Mandant vergeblich eine Erstattung.

Freiwillige Erstattung mit anwaltlicher Hilfe

In beiden Fällen wurden wir mit der Durchsetzung der Ansprüche für die Mandanten beauftragt. Im ersten Fall weigerte sich die Advanzia Bank zunächst die Erstattung von mehr als € 5.000,00 zu erstatten, sodass wir Klage zum Landgericht Münster erhoben haben. Da unser Mandant Verbraucher ist, konnten wir gegen die luxemburgische Bank eine Klage in der Bundesrepublik Deutschland erheben. Nach der Klageerhebung meldete sich die Advanzia Bank bei uns und teilte mit, dass sie die Forderung erfüllen und auch unsere Kosten erstatten werden, wenn wir im Gegenzug die Klage zurücknehmen. Hierauf verständigten sich die Parteien. Die Advanzia Bank leistete sodann auch anstandslos die versprochenen Zahlungen

Im zweiten Fall war eine Klage nicht erforderlich. Zunächst versuchte die Advanzia Bank noch einen Vergleich über die hälfte des Betrages zu schließen, was der Mandant jedoch ablehnte. Nach nochmaliger Darstellung der Rechtslage durch Fachanwalt David Stader lenkte die Advanzia Bank ein und erstattete die missbräuchlichen Beträge.

Kritische Betrachtung einer bankseitigen Ablehnung

Beide Fälle zeigen abermals, dass die oftmals substanzlosen Ablehnungen der Banken nach einem Online Banking oder Kreditkartenbetrug nicht ungeprüft hingenommen werden sollte. Denn grundsätzlich haftet die Bank nach § 675u S. 2 BGB auf eine Erstattung. Nur wenn Sie nachweist, dass der Kunde die Zahlungen selbst autorisiert hat, oder das von der Bank verwendete System praktisch unüberwindbar ist oder sie dem Kunden eine grob fahrlässige Pflichtverletzung nachweist, kann der Anspruch ausgeschlossen sein. Dieser Beweis ist für Banken oftmals nicht oder nur sehr schwierig zu führen.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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