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Advanzia Bank muss Schaden aus Kreditkartenbetrug erstatten

AG Frankfurt a.M. verurteilt Advanzia Bank aus Luxemburg zum Ersatz des Schadens aus einem Kreditkartenbetrug.

Sachverhalt

Die von Rechtsanwalt David Stader vertretene Bankkundin wurde im Oktober 2020 Opfer von Kreditkartenbetrug. Unbekannte Täter hatten Abbuchungen von dem Konto der Bankkundin i.H.v. fast EUR 2.700,- vorgenommen. Die Advanzia Bank verweigerte die Erstattung dieser Beträge, sodass sich die Bankkundin gezwungen sah, eine Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. zu erheben. 

Advanzia Bank schweigt und wird verurteilt

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. gab der Klage statt und verurteilte die Advanzia Bank, die sich in dem Verfahren zu den Vorwürfen nicht äußerte, dem Bankkunden die unrechtmäßig abgebuchten Beträge zu erstatten. Dabei ließ das Amtsgericht auch keinen Zweifel daran, dass es für die Klage der deutschen Verbraucherin gegen die luxemburgische Bank nach den Vorschriften des europäischen Rechts zuständig ist. Auch wandte das Amtsgericht ausschließlich deutsches Zivilrecht an, wonach ein Bankkunde bei einer unrechtmäßigen Abbuchung einen Anspruch gegen die Bank auf eine Erstattung hat (§ 675u BGB).

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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