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Auxilia Rechtsschutzversicherung schließt Widerrufsfälle vom Versicherungsschutz aus
Die Auxilia Rechtsschutzversicherung hat ihre Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen geändert. Nunmehr sind alle Immobilienkredite - egal ob sie der Finanzierung eines Neubaus oder Altbaus dienten - vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Auxilia Rechtsschutzversicherung hat ihre Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) geändert. Nunmehr sind alle Immobilienkredite - egal ob sie der Finanzierung eines Neubaus oder Altbaus dienten - vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Der bisherigen § 3 Abs. 1 ARB wurde in der Fassung 2016 wie folgt ergänzt:
"Rechtsschutz besteht, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen,
ee) der Finanzierung
- des Erwerbs eines nicht zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks
- des Erwerbs eines vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Person selbst zu Wohnzwecken bestimmten Gebäudes oder Gebäudeteils
- oder einer nicht Genehmigung- anzeige- und/oder freistellungspflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils"
Bisher war nur bei Bauvorhaben oder einer Fremdnutzung der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Auxilia hat ihren Leistungsumfang damit erheblich eingeschränkt. Da diese Versicherung auch bei der Abwicklung von Widerrufsfällen erhebliche Probleme bereitet, können wir nicht zu dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bei der Auxiliar raten. Gute Erfahrungen haben wir in diesen Fällen mit der Roland Rechtsschutz und der HUK Coburg gemacht.
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