Have any questions?
+44 1234 567 890
Aktuelle Nachrichten aus unserer Beratungspraxis
BGH entscheidet über Widerrufsbelehrung der Sparkassen
In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2015 wurde bekannt gegeben, dass der 11. Senat am 23.02.2016 in zwei Verfahren (XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15) gegen Sparkassen über die Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung aus dem Sparkassenverlag verhandeln wird.
Was bisher geschah
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die Sparkassen auf unterlassen der Verwendung der Widerrufsbelehrungen in einem Checkbox-Model verklagt. Die Verbraucherzentrale hatte in einem Verfahren vor dem Landgericht Ulm (Urteil vom 17.07.2013, Az.: 10 O 33/13 KfH) zunächst Recht bekommen. In den jeweils nachfolgenden Berufungserfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 24.04.2014, Az.: 2 U 98/13 und Urteil vom 05.02.2015, Az.: 2 U 81/14) wurden die Klagen der Verbraucherzentrale sodann abgewiesen.
Die streitige Rechtsfrage
Die Verbraucherzentrale vertritt die Ansicht, dass die Widerrufsbelehrung durch die Verwendung eines Ankreuzsystems nicht deutlich genug hervorgehoben ist. Dieser verbraucherfreundlichen Ansicht hat sich in der Zwischenzeit das Oberlandesgericht München angeschlossen. Das Oberlandesgericht Stuttgart ist dagegen der Meinung, die Verwendung eines Checkbox-Models würde dem Deutlichkeitsgebot genügen.
Der Bundesgerichtshof wird diese Frage nun endgültig klären. Die Entscheidung hat damit Auswirkungen auf zahlreiche Verfahren gegen Sparkassenbelehrungen, die ab 2010 verwendet wurden.
Kostenlose Erstberatung
Nutzen Sie unser kostenloses Erstberatungsangebot und lassen Sie Ihre Verträge rechtlich durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen.
Ansprechpartner
