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BGH: Unternehmer können Kreditgebühren zurückverlangen

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung seine Rechtsprechung zu Kreditbearbeitungsgebühren auf Unternehmerkredite und Firmenkredite ausgeweitet.

BGH: Keine unterschiedliche Behandlung von Firmenkrediten

Der Bundesgerichtshof hat am 04.07.2017 in zwei Fällen (XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) die Unzulässigkeit laufzeitunabhängiger Kreditbearbeitungsgebühren in Firmenkrediten festgestellt. Damit bestehen für Unternehmenskunden  beste Chancen, die illegal erhobenen Gebühren zurückzuerhalten.

BGH bleibt seiner Linie treu

Der Bundesgerichtshof bleibt mit diesen Urteilen seiner Rechtsprechung zu Kreditbearbeitungsgebühren treu. Nachdem der für Banksachen zuständige 11. Senat des Bundesgerichtshofs im Jahr 2014 zunächst die Gebühren für Verbraucherkredite und im Frühjahr 2017 sodann die Gebühren in Bausparkrediten kippte, hat der BGH nun auch die Unzulässigkeit von laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren in Unternehmenskrediten festgestellt. Damit besteht auch für diese Kunden ein Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht verlangten Gebühren.

Banken drohen hohe Forderungen

Auf die Bankenwirtschaft könnte nun eine weitere, sehr kostspielige Klagewelle zukommen. Aufgrund der hohen Kreditsummen handelt es sich hier um die mit Abstand höchsten Kreditgebühren, die von den Banken erhoben wurden. So ging es in einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (XI ZR 562/15) um insgesamt € 30.000,00. Oftmals wurden 3 % der Darlehenssumme als Bearbeitungsgebühr verlangt. Viele Unternehmen können diese Gebühren nun zurückverlangen.

BGH klärt die Verjährungsfrage

Auch die Frage der Verjährung hat der BGH geklärt. Der BGH verweist insoweit auf seine Entscheidung zu Verbraucherdarlehen. Danach war es auch Unternehmern zumutbar, mit dem Ablauf des Jahres 2011 eine Rückzahlungsklage zu erheben. Dies bedeutet, dass Unternehmen die ihre Gebühren noch nicht zurückgefordert haben nur dann erfolgreich eine Rückerstattung einklagen können, wenn die Bearbeitungsgebühr nach dem 31.12.2014 gezahlt wurde.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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