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BGH Urteil zur Frage des Rechtsmissbrauch eines Kreditwiderrufs kommt nicht
Aktuelle Nachrichten der Kanzlei Stader Rechtsanwälte aus Köln & Frankfurt a.M. Entscheidungen aus den Rechtsgebieten unserer Kanzlei im Bankrecht, Kreditrecht & Kapitalmarktrecht.
Der für den 01.12.2015 anberaumte und auf den 15.12.2015 verschobene Verhandlungstermin des XI. Zivilsenats (Az.: XI ZR 180/15) des Bundesgerichtshofs wurde aufgehoben. Ein klärendes Urteil des BGH zur Frage des rechtsmissbräuchlichen Kreditwiderrufs kommt daher wieder nicht. Die Parteien haben sich außergerichtlich geeinigt. Damit wurde bereits zum zweiten Mal ein BGH-Urteil in letzter Minute verhindert. Für Verbraucher ist die erneute Aufhebung des Verhandlungstermins eine herbe Enttäuschung.
Wann der Bundesgerichtshof wieder die Möglichkeit erhält, über diese für zahlreiche Gerichtsverfahren entscheidende Frage zu urteilen, ist derzeit nicht bekannt. Wir werden Sie an dieser Stelle über jede Neuerung informieren.
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