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Aktuelle Nachrichten aus unserer Beratungspraxis
BGH: 10 jährige Zuteilungsreife berechtigt zur Kündigung
Mit zwei Urteilen vom 21.02.2017 hat der BGH den Bausparkassen eine Kündigungsbefugnis nach 10 jähriger Zuteilungsreife bescheinigt.
BGH billigt Kündigung eines Bausparvertrages
Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen vom 21.02.2017 entschieden, dass die Kündigungen der Bausparkassen nach Ablauf von 10 Jahren nach dem Eintritt der Zuteilungsreife wirksam sind. Verbraucherschützer konnten sich mit ihrer Rechtsauffassung in diesem Punkt somit nicht durchsetzen. Das Urteil gibt den Bausparkassen jedoch keinen Persilschein dafür, gutverzinste Bausparverträge zu kündigen.
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