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DKB erneut wegen Widerrufsbelehrung verurteilt
Die Deutsche Kreditbank (DKB) wurde vom Kammergericht Berlin abermals wegen einer falschen Widerrufsbelehrung verurteilt. Die DKB kann sich nicht auf die Musterverwendung berufen, da ihre Widerrufsbelehrung inhaltlich von dieser abweicht.
Sachverhalt
Die Verbraucher hatten ein Darlehen bei der DKB abgeschlossen. Diesem Darlehen lag eine Widerrufsbelehrung bei, die unter anderem lautete: "Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung".
Urteil des Gerichts
Der Widerruf der Kläger war wirksam, weil die Formulierung "frühestens" nach stetiger Rechtsprechung des BGH den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht. Die DKB konnte sich auch nicht mit Erfolg auf die Schutzwirkung der Musterverwendung berufen, da die Widerrufsbelehrung inhaltlich von dem Muster abweicht. So fehlte bspw. die in dem Muster vorgesehenen Zwischenüberschrift "Widerrufsrecht".
Das Kammergericht hat sich mit dieser Bewertung den Urteilen des Landgericht Berlin, des Landgericht Potsdam und Oberlandesgericht Brandenburg gegen die DKB angeschlossen.
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Musterbelehrung 2004 - 2008
Die dieser Entscheidung zu Grunde liegende Musterwiderrufsbelehrung finden Sie [hier]
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