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KG Berlin verurteilt DKB wegen Widerrufsbelehrung

KG Berlin verurteilt DKB abermals wegen einer unzureichenden Widerrufsbelehrung. Wir beraten und vertreten Verbraucher. Erstberatung ist kostenlos.

Sachverhalt

Die Verbraucher hatten ein Darlehen bei der DKB abgeschlossen. Diesem Darlehen lag eine Widerrufsbelehrung bei, die unter anderem lautete: "Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung". 

Urteil des Gerichts

Der Widerruf der Kläger war wirksam, weil die Formulierung "frühestens" nach stetiger Rechtsprechung des BGH den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht. Die DKB konnte sich auch nicht mit Erfolg auf die Schutzwirkung der Musterverwendung berufen, da die Widerrufsbelehrung inhaltlich von dem Muster abweicht. So fehlte bspw. die in dem Muster vorgesehenen Zwischenüberschrift "Widerrufsrecht". 

Das Kammergericht hat sich mit dieser Bewertung den Urteilen des Landgericht Berlin, des Landgericht Potsdam und Oberlandesgericht Brandenburg gegen die DKB angeschlossen. 

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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