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Ersehntes BGH-Urteil zur Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensverträgen kommt vorerst nicht
Die Revision in dem Verfahren XI ZR 154/14 wurde von den Klägern zurückgenommen. Der Verhandlungstermin am 23.06.2015 wurde aufgehoben.
Wie der Bundesgerichtshof in seiner heutigen Presseerklärung bekannt gab, haben die Kläger die Revision in dem Verfahren XI ZR 154/14 zurückgenommen. Die mit Spannung erwartete Entscheidung des BGH zur Frage der Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehen fällt damit aus.
Die Chance endlich Klarheit in ein zwischen Verbrauchern und Banken hoch umstrittenes Thema zu bringen wurde damit vertan. Die Hintergründe der Revisionsrücknahme sind derzeit nicht bekannt. Welche Auswirkungen die Rücknahme auf die Entscheidungen von Instanzgerichten haben wird bleibt abzuwarten.
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 102/2015, vom 19.06.2015 [hier]
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