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EuGH verneint Widerrufsrecht bei Kreditverlängerungen
Der Europäischen Gerichtshof hat mit Urteil vom 08.06.2020 der Rechtsansicht der Generalanwältin Eleanor Sharpston in der Vorlagesache des LG Kiel beim EuGH (C-639/18) widersprochen und geurteilt, dass Kreditverlängerungen nicht unter den Begriff „Finanzdienstleistungen betreffender Vertrag“ im Sinne der …
Der Europäischen Gerichtshof hat mit Urteil vom 08.06.2020 der Rechtsansicht der Generalanwältin Eleanor Sharpston in der Vorlagesache des LG Kiel beim EuGH (C-639/18) widersprochen und geurteilt, dass Kreditverlängerungen nicht unter den Begriff „Finanzdienstleistungen betreffender Vertrag“ im Sinne der Fernabsatzrichtlinie fallen. Damit haben Verbraucher bei einer im Internet oder im Postwege zustande gekommenen Kreditverlängerung auch kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht. Diese Rechtsfrage ist mit dem Urteil des EuGH abschließend geklärt.
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