Mehr Infos

EZB beendet Negativzinsen auf Einlagen

Die EZB hat verkündet, dass im Juli 2022 die Leitzinsen angehoben werden. Dies betrifft auch den Guthabenszins der auf 0,00 % angehoben wird.

EZB beschließt Anhebung der Leitzinssätze

Der Rat der EZB hat beschlossen, die drei Leitzinssätze um jeweils 0,5 % zu anzuheben. Dies gab EZB-Präsidentin Lagarde in einer Pressekonferenz am 20.07.2022 bekannt. Die Erhöhung tritt mit Wirkung zum 27.07.2022 in Kraft. Ab diesem Datum ergeben sich die folgenden Leitzinssätze:

➦ Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte: 0,50 %

➦ Spitzenrefinanzierungsfazilität: 0,75 %

➦ Einlagefazilität: 0,00 %

Grund für die Anhebung ist das Bestreben der EZB, die rasante Inflation einzufangen und das Inflationsziel der EZB von 2 % mittelfristig zu erreichen.

Ende der Negativzinsen auf Bankguthaben

Die Anhebung des Zinssatzes für die Einlagenfazilität auf 0,00 % wird sich unmittelbar auf deutsche Bankkunden auswirken, die derzeit mit Negativzinsen belastet sind. Mit diesem Zinssatz werden die Übernachtanlagen von Banken und Sparkassen verzinst. Bei einer positiven Einlafenfazilität erhält die Bank somit Geld für die bei der EZB parkenden Mittel. Bei einem negativen Zinssatz, muss sie hierfür Geld bezahlen. Da seit dem Jahr 2014 ein negativer Wert festgelegt wurde, versuchten Banken und Sparkassen in der Vergangenheit diesen Zins an Kunden weiterzugeben. Es ist nun zu erwarten, dass die Anhebung des Leitzinses auf 0,00 % ebenfalls an die Kunden weitergeben wird. Damit wären Negativzinsen auf Bankguthaben Geschichte. 

Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Negativzinsen nicht beendet

Keine Auswirkungen hat die Entscheidung der EZB auf noch laufende Verfahren, die sich mit der Frage der Zulässigkeit von Negativzinsen oder hierauf gestützten Kündigungen der Banken und Sparkassen befassen. Auch wenn sich die wirtschaftliche Bedeutung dieser Verfahren erledigt haben könnte, sind die dahinter stehenden rechtlichen Grundsatzfragen weiter von den Gerichten zu klären.

Zurück

David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Webseite Cookies ein. Einige Cookies sind erforderlich, während andere uns helfen unser Online-Angebot zu verbessern. Details finden Sie hier:

Datenschutz Impressum