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LG Frankfurt zum Widerruf eines Fremdwährungskredits

LG Frankfurt a.M. legt Bank das Wechselkursrisiko bei einem wirksamen Widerruf eines Fremdwährungskredits auf.

Frankfurter Gericht entscheidet über Fremdwährungskredit

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 23.03.2018 (2-28 O 160/16) über den Widerruf eines Fremdwährungsdarlehens entschieden. Aufgrund des nach Ansicht des Landgerichts wirksamen Widerrufs schuldet der Bankkunde eine Rückzahlung des Darlehens nur in der Währung, in der er das Darlehen erhalten hat. Die Bank trägt damit das Wechselkursrisiko.

Sachverhalt

Der Darlehensnehmer hatte im Oktober 2004 einen Darlehensvertrag bei einer Sparkasse über € 369.630,00 abgeschlossen, wobei in dem Vertrag angegeben wurde, dass der Nennbetrag in Schweizer Franken noch mitgeteilt werde. Darüber hinaus enthielt der Vertrag die folgende Klausel:

"Die Sparkasse wird für Rechnung des Darlehensnehmers die Darlehensvaluta in Fremdwährung abzüglich eventueller Kosten in Euro konvertieren und dem vereinbarten Konto gutschreiben- Weiterhin wird die Sparkasse für Rechnung des Darlehensnehmers die fälligen Fremdwährungsbeträge (Zins- und Tilgungsleistungen) ankaufen und den Gegenwert in Euro nebst Kosten dem vereinbarten Girokonto belasten."

Im Jahr 2007 schlossen die Parteien einen weiteren Fremdwährungskredit über € 250.000,00 mit ähnlichen Bedingungen.

Im Jahr 2012 verlangte die Sparkasse die Stellung neuer Sicherheiten in Höhe von € 80.000,00. Zwei Jahre später kündigte sie den Kredit. Im Jahr 2015 glichen die Verbraucher die offene Darlehensschuld aus. Im gleichen Jahr erklärten Sie den Widerruf und verlangten die Rückzahlung von knapp € 290.000,00. Nachdem eine Zahlung der Bank nicht erfolgte wurde Klage zum Landgericht Frankfurt erhoben.

Die Entscheidung des Landgericht

Das Landgericht hat der Klage weit überwiegend stattgegeben und die Sparkasse zur Zahlung von € 288.513,46 verurteilt. Das Landgericht stellte zunächst die Wirksamkeit des erklärten Widerrufs fest. Insbesondere lehnte das Gericht den von der Sparkasse erhobenen Verwirkungseinwand ab.

Aufgrund des wirksamen Widerrufs ordnete das Landgericht einen Rückabwicklung an, die zu dem hohen Rückzahlungsanspruch führte. Dabei führt das Gericht aus, dass die Sparkasse lediglich einen Rückzahlungsanspruch in Euro und nicht wie von ihr begehrt, in Schweizer Franken hatte. Nach der Verrechnung aller gegenseitigen Zahlungen verblieb so ein Anspruch in Höhe des ausgeteilten Betrages.

Bedeutung der Entscheidung

Die Entscheidung des Landgerichts ist für Verbraucher hochinteressant, die ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken aufgenommen und nun mit den Folgen der starken Aufwertung der schweizerischen Währung zu kämpfen haben. Diese Bankkunden sollten dringend prüfen, ob auch sie durch einen Widerruf einen günstigen Ausstieg aus dem Kredit vollziehen können. Auch wenn der Kredit mit einer ausländischen Bank (bspw. österreichischen Sparkasse) abgeschlossen wurde, kann deutsches Recht Anwendung finden und deutsche Gerichte zuständig sein.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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