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LG Ellwangen: Autokredit widerrufbar

LG Ellwangen verurteilt Autobank zur Rückabwicklung einer Autofinanzierung. Kreditwiderruf mögliche Alternative für geschädigte Diesel-Kunden.

Formfehler ermöglichen nachträglichen Kreditwiderruf

Das Landgericht Ellwangen hat mit Urteil vom 25.01.2018 (4 O 232/17) der Klage eines Verbrauchers auf Rückabwicklung einer Autofinanzierung nach Widerruf stattgegeben. Vom Abgasskandal betroffene Kunde und Dieselfahrer können mit dem Widerruf ihres Autokredits eine Rückabwicklung auch dann noch herbeiführen, wenn die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bereits abgelaufen ist.

Sachverhalt

Im Novembver 2014 erwarb der klagende Verbraucher in einem Autohaus einen Gebrauchtwagen zu einem Kaufpreis von € 31.974,30. Auf den Kaufpreis leistete der Verbraucher eine Anzahlung von € 5.000,00. Den restlichen Teil des Kaufpreises finanzierte der Verbraucher über eine Bank. Den Kreditvertrag hatte das Autohaus vermittelt.

Im Apeil 2017 erklärte der Verbraucher den Widerruf seines Kreditvertrags, da er der Ansicht war, der Vertrag sei noch nach Jahren widerrufbar. Die Bank wies den Widerruf umgehend als unwirksam zurück. Auch auf ein Anwaltschreiben lenkte die Bank nicht ein, sodasss Klage zum Landgericht Ellwangen erhoben werden musste.

Zum Verfahren

Der Klage auf Feststellung, dass die Bank keinen Anspruch mehr auf die vereinbarten Raten hat, sowie auf Zahlung von € 14.114,38 Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs und auf Erstattung der Anwaltskosten hat das Landgericht stattgegeben.

Das Gericht hat den Widerruf für wirksam erachtet, da die Bank in ihre Darlehensverträge keine Aufklärung über das Recht des Verbrauchers zur außerordentlichen Kündigung aufgenommen hat. Die vollständige Darstellung der Kündigungsrechte beider Parteien ist nach Ansicht des Gerichts aber notwendig, um die Informationspflichten zu erfüllen und den Beginn der Widerrufsfrist auszulösen. 

Aufgrund des wirksamen Widerrufs muss der Verbraucher keine Zins- und Tilgungsleistungen mehr leisten. Vielmehr muss die Bank die bereits erbrachten Zahlungen (inkl. Anzahlung) erstatten. Die Bank hat aber einen Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs und auf Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs. 

Diesel zurückgeben

Dieselfahrer, die ein Fahrverbot für ihr Fahrzeug befürchten oder vom Diesel Abgasskandal betroffen sind, sollten den Widerrufsjoker prüfen. Mit dem Widerruf der Autofinanzierung kann eine vollständige Rückabwicklung des Kaufgeschäfts erzwungen werden. Das Risiko von Fahrverboten und Wertverlusten bei Diesel-Fahrzeugen und Skandal-Autos aus dem Volkswagenkonzern kann so auf die Händler abgewälzt werden. Aufgrund des Widerrufs gilt dis auch dann, wenn Gewährleistungsansprüche wegen der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bereits verjährt sind.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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