Have any questions?
+44 1234 567 890
Aktuelle Nachrichten aus unserer Beratungspraxis
Auch das LG Karlsruhe erklärt Kündigung eines Bausparvertrages für ungültig
Mit Urteil vom 09.10.2015 hat ein weiteres Gericht die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt.
Kein Recht zur Kündigung eines Bausparvertrages
In dem Urteil vom 07.08.2015 (Az. 10 C 1154/15 – nicht rechtskräftig) hat das Amtsgericht Ludwigsburg festgestellt, dass die Kündigung des Bausparvertrages nicht wirksam erfolgte. Nach Ansicht des Richters kann sich die Bausparkasse nicht auf die verbraucherschützende Norm des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB berufen. Damit bestätigt das Amtsgericht die Auffassung von Verbraucherschützern, dass die Kündigung eines zum Kündigungszeitpunkt noch nicht voll angesparten Bausparvertrages nicht möglich ist.
Kostenlose Erstberatung
Nutzen Sie unser kostenloses Erstberatungsangebot und lassen Sie Ihre Verträge rechtlich durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen.
Ansprechpartner
