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LG Potsdam: DKB muss Darlehens rückabwickeln

Landgericht Potsdam entscheidet in einem Verfahren von RA David Stader zugunsten des Verbrauchers. DKB muss ca. € 8.400,- erstatten.

Sachverhalt

Mit Urteil vom 29.04.2016 (Az.: 8 O 30/15) hat das LG Potsdam erneut die Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufs bestätigt. Die DKB muss den Kreditvertrag aufgrund des Urteils rückabwickeln.

Die Verbraucherin hatte im August 2008 ein Forward-Darlehen bei der DKB über € 43.000,00 abgeschlossen, mit dem ihre ursprüngliche Wohnungsfinanzierung zum 30.04.2012 abgelöst wurde. Im September 2014 widerrief unsere Mandantin ihren Darlehensvertrag. Die DKB lehnte den Widerruf mit der Begründung ab, sie habe das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Belehrungsmuster verwendet. Darüber hinaus sei der Widerruf rechtsmissbräuchlich und verwirkt.

DKB zur Rückzahlung von mehr als € 8.000,- verurteilt

Das Landgericht gab der Klage der Verbraucherin statt und führte aus, dass sich die DKB nicht auf die Verwendung des gesetzlichen Musters berufen kann, da die Belehrung in mehreren Punkten hiervon abweicht. Ebenso lehnte es den Einwand der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs ab.

Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechnete das Landgericht das Darlehen neu ab. Danach schuldet unsere Mandantin der Bank nur noch € 21.406,15. Ohne den Widerruf hätte unsere Mandantin der DKB noch einen Betrag i.H.v. € 26. 442,81 leisten müssen. Damit konnte die Darlehensschuld durch den Widerruf um € 5.036,66 reduziert werden. Darüber hinaus kann unsere Mandantin ihren teuren Kredit nun kostenlos umschulden. Die Vorfälligkeitsentschädigung zum Zeitpunkt des Urteils hätte ca. € 3.350,00 betragen. Damit ergibt sich durch den Widerruf ein Gesamtvorteil von ca. € 8.400,00.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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