Mehr Infos

LG Potsdam: Kreditwiderruf kostet DKB über 51.000 Euro

LG Potsdam stellt die Wirksamkeit eines Kreditwiderrufs fest und verurteilt DKB zur Kostentragung von 87 % der Prozesskosten.

Das Landgericht Potsdam hat mit Urteil vom 14.12.2016 (Az.: 8 O 220/15) die Wirksamkeit eines Kreditwiderrufs festgestellt und die Bank zur Kostentragung in Höhe von 87 % der Prozesskosten sowie zur Zahlung der außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von € 3.047,35 verurteilt. Die Rückabwicklung der Darlehensverträge spart unseren Mandanten zudem insgesamt ca. € 27.000,-. Da die Bank durch eine Widerklage die Kosten unnötigerweise in die Höhe trieb, hat die Bank auch über € 24.000,- Prozess- und Anwaltskosten am Hals. Damit Kostet die DKB der Kreditwiderruf in diesem Fall über € 51.000,-

Sachverhalt

Die von uns vertretenen Verbraucher haben im September 2007 bei der DKB (Deutsche Kreditbank AG) zwei Immobilienkredite zu einem Zinssatz von 5,18 % und. 5,05 % p.a. abgeschlossen. Die Zinssätze waren für 15 bzw. 10 Jahre festgeschrieben. Die den Darlehensverträgen beigelegten Widerrufsbelehrungen lauteten auszugsweise wie folgt:

"Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung"

Nachdem sich unsere Mandanten durch RA Lutz Stader in der Verbraucherzentrale in Euskirchen beraten ließen, erklärten sie am 23.01.2015 den Widerruf ihrer Kreditverträge. Auch nach anwaltlicher Vertretung verweigerte die DKB die Anerkennung des Widerrufs und lehnte jegliche Vergleichsverhandlungen ab.

Zum Verfahren

Aufgrund dieses Verhaltens erhoben unsere Mandanten Klage zum Landgericht Potsdam, mit dem Ziel eine Rückabwicklung der Darlehensverträge durchzusetzen. Das von RA David Stader betriebene Verfahren hatte weit überwiegend Erfolg. 

Wirksamer Widerruf

Die Widerrufsbelehrung der DKB ist nach der stetigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Brandenburg (zuständiges Berufungsgericht) unzureichend. Die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne "frühestens" mit Erhalt der Belehrung ist zu ungenau. Die Bank kann sich auch nicht darauf berufen, nur das Muster abgeschrieben zu haben. Das Weglassen der Zwischenüberschrift "Widerrufsrecht" stellt eine wesentliche Abweichung vom Muster dar, wie das Landgericht Potsdam abermals bestätigte. Den stets von der DKB erhobenen Einwand des Rechtsmissbrauchs und der Verwirkung lehnte das Landgericht als unbegründet ab.

DKB verdoppelt Prozesskosten

Überflüssigerweise erhob die DKB gegen die Feststellungsklage unserer Mandanten eine sog. Hilfswiderklage. Mit diesem prozessualen Mittel bezweckte die DKB eine Verurteilung unserer Mandanten auf die Zahlung des Rückabwicklungsguthabens im Falle eines wirksamen Widerrufs, obwohl vollkommen klar war, dass unsere Mandanten das Darlehen im Widerrufsfall zurückzahlen müssen. Die Hilfswiderklage hatte daher für die DKB keine Vorteil. Im Gegenteil. Vielmehr wurde der Streitwert durch die Hilswiderklage dramatisch erhöht und die Prozesskosten verdoppelt. Da die DKB verurteilt wurde 87 % der Prozesskosten zu tragen, ging dieser Schuss nach hinten los.

Widerruf spart Verbrauchern knapp € 27.000,-

Wenn das Urteil nach Ablauf der Berufungsfrist (1 Monat) rechtskräftig wird, sparen unsere Mandanten durch den Widerruf ca. € 26.957,94. Denn das Landgericht verpflichtete die DKB zum einen zur Zahlung von Nutzungsersatz in Höhe von € 9.839,17 und zum anderen muss die DKB auf eine Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. € 17.118,77 verzichten. Damit bringt der Widerruf insgesamt einen Vorteil von € 26.957,94.

Rechnet man die von der Bank zu tragenden außergerichtlichen Anwaltskosten i.H.v. € 3.047,35 und die Prozesskosten i.H.v. € 21.206,84 hinzu, ergibt sich für die DKB durch dieses Verfahren ein Gesamtnachteil von € 51.212,13. Hätte die DKB den Widerruf vor einer Klage anerkannt oder einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen, wäre ihr Nachteil weitaus geringer ausgefallen. Dieser Fall zeigt eindeutig, dass die Strategie der DKB, widerrufe kategorisch abzulehnen, offenbar nicht aufgegangen ist.

Klage gegen die DKB kann sich lohnen

Dieses Verfahren kann Verbraucher, die ihren Widerruf vor dem 21.06.2016 erklärt haben, aber eine Klage aufgrund der ungesicherten Rechtsprechung bislang nicht einreichen wollten, ermutigen, ihre Rechte nun doch gerichtlich durchzusetzen.  Ein Kreditwiderruf kann Verbrauchern ein Ersparnis von mehreren tausend Euro einbringen, wie dieser Fall und unsere Kanzleistatistik zeigt.

Zurück

David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Webseite Cookies ein. Einige Cookies sind erforderlich, während andere uns helfen unser Online-Angebot zu verbessern. Details finden Sie hier:

Datenschutz Impressum