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LG Potsdam: Widerruf eines DKB Vertrages wirksam

Landgericht Potsdam bestätigt in einem von RA David Stader vertretenen Fall die Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufs.

Mit Urteil vom 10.02.2016 (Az.: 8 O 338/14) hat das Landgericht Potsdam in einem von uns geführten Verfahren die Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufs eines DKB Vertrages festgestellt.

Sacherhalt:

Unsere Mandanten hatten im Februar 2014 ihre Verbraucherdarlehensverträge bei der DKB widerrufen. Die DKB lehnte den Widerruf mit der Begründung ab, sie habe das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Belehrungsmuster verwendet. Darüber hinaus sei der Widerruf rechtsmissbräuchlich und verwirkt.

Das Verfahren

Da die DKB zu einer Einigung nicht bereit war, wurde Klage vor dem Landgericht Potsdam erhoben. Das Landgericht gab der Klage nun statt. Es führt aus, dass sich die DKB nicht auf die Verwendung des gesetzlichen Musters berufen kann, das die Belehrung in mehreren Punkten hiervon abweicht.

Auch dem Einwand der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs wollte das Gericht nicht folgen.

Das Ergebnis

Aufgrund dieser Rechtsansichten stellte das Landgericht per Urteil fest, dass die Kläger der Beklagten nach Widerruf nur noch € 127.096,82 schulden. Ohne den Widerruf würde die Restschuld € 136.355,56 betragen. Neben der Einsparung der Vorfälligkeitsentschädigung konnten unsere Mandanten ihre Restschuld durch den Widerruf somit um € 9.258,74 reduzieren. Die Vorfälligkeitsentschädigung zum Zeitpunkt des Urteils hätte ca. € 4.739,47 (ermittelt mit dem Vorfälligkeitsentschädigungsrechner der Interhyp) betragen. Damit ergibt sich ein Gesamtvorteil von ca. € 15.000,00 durch den Darlehenswiderruf.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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