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LG Bonn verweist VW Bank auf den EuGH

Das Landgericht Bonn hat in einem aktuellen Verfahren seine Rechtsauffassung zur Wirksamkeit des Widerrufs einer Autofinanzierung aufgegeben.

Sachverhalt

Der Verbraucher erwarb im Jahr 2017 bei einem Autohaus in Düsseldorf einen SEAT Alhambra 2,0 TDI zu einem Kaufpreis von EUR 23.500,00. Für die Finanzierung des Kaufpreises schloss der Verbraucher mit der VW Bank GmbH einen Darlehensvertrag Nr. 36695834 ab, der durch das Autohaus vermittelt wurde.

Der Verbraucher widerrief den Darlehensvertrag und forderte die VW Ban zur Rückabwicklung des Darlehens auf. Die VW Bank verweigerte dies, sodass der von Fachanwalt David Stader vertretene Verbraucher Klage zum Landgericht Bonn erheben musste.

LG Bonn zunächst auf Seiten der Bank

In der mündlichen Verhandlung im Juli 2021 bescheinigte das Gericht der Klage des Verbrauchers wenig Aussicht auf Erfolg und teilte mit, dass das Gericht beabsichtige, die Klage abzuweisen. Hierfür bestimmte das Gericht einen Verkündungstermin im September 2021.

EuGH lässt Landgericht umdenken

Nachdem der EuGH am 09.09.2021 entschieden hatte, dass die Verträge der VW Bank den europarechtlichen Vorgaben nicht entsprachen, sah sich auch das Landgericht daran gehindert, dass in der mündlichen Verhandlung angekündigte Urteil zu sprechen. Vielmehr eröffnete das Landgericht die mündliche Verhandlung erneut. Das Gericht verweist hierbei explizit auf die Entscheidung des EuGH vom 09.09.2021. 

Gerichte dürfen den Widerrufsjoker nicht mehr unterwandern

Dieser Beschluss zeigt, welche Reichweite die Entscheidung des EuGH für Verbraucher hat. Gerichte sind an die Entscheidung des EuGH gebunden. Sie können nicht mit Verweis auf eine europarechtswidrige Rechtsprechung des für Banken zuständigen 11. Zivilsenats beim Bundesgerichtshof die Auslegungskompetenz des EuGH, die sich aus Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ergibt, unterwandern. Es ist daher davon auszugehen, dass nunmehr tatsächlich die Mehrzahl der Darlehen, die nicht im Zusammenhang mit einer Immobilie stehen, widerrufen werden können.  

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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