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Online-Banking Betrug: Postbank erstattet Schaden freiwillig

Postbank ersetzt Schaden nach Online-Banking-Betrug von € 16.270 unmittelbar nach Klageerhebung freiwillig. Verfahrensführender Anwalt war David Stader.

Hoher Schaden nach Online-Banking-Betrug

Die klagenden Eheleute unterhielten Konten bei der Postbank. Im April 2022 verschafften sich unbekannte Täter Zugriff zu dem Online-Banking-Zugang des Ehemannes und führten insgesamt vier Echtzeitüberweisungen in einem Gesamtwert von EUR 16.270,00 aus. 

Postbank verweigert außergerichtliche Erstattung

Nachdem die Bankkunden den Online-Banking-Betrug bemerkten, informierten Sie die Postbank und erstatteten Strafanzeige. Obwohl die Postbank nach dem Gesetz verpflichtet ist, im Falle einer unautorisierten Überweisung den Zahlungsbetrag innerhalb von einem Tag nach der Schadensmeldung zu erstatten (vgl. § 675u BGB), weigerte sich die Postbank die Ansprüche zu erfüllen. 

Sodann beauftragten die Postbankkunden Fachanwalt David Stader mit der Anspruchsdurchsetzung. Nachdem die Postbank außergerichtlich nur mit einem standardisierten Schreiben reagierte, erhob Fachanwalt David Stader beim Landgericht Bonn Klage auf Erstattung des Schadens. 

Postbank erfüllt Forderung im Prozess

Unmittelbar nach der Klageerhebung ließ die Postbank durch ihre Rechtsanwälte gegenüber dem Landgericht Bonn erklären, dass sie die Ansprüche der Kunden erfüllte und die angefallenen Kosten übernimmt. Damit verhindert die Postbank einen für sie ggf. unangenehmen Prozess, der ggf. die Sicherheit ihres Online-Banking-Verfahrens auf den Prüfstand gestellt hätte. 

Postbankkunden überdurchschnittlich oft Opfer von Online-Banking-Betrug

In unserer Praxis zeigt sich, dass Postbank-Kunden überdurchschnittlich oft Opfer von Online-Banking-Betrug werden. Betroffene Kunden sollten die oftmals standardisierten Ablehnungen der Postbank keinesfalls ungeprüft hinnehmen und fachanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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