Have any questions?
+44 1234 567 890
Aktuelle Nachrichten aus unserer Beratungspraxis
Auch OLG Bamberg folgt dem OLG Stuttgart in Sachen Bausparvertragskündigung
Nachdem das OLG Stuttgart bereits die Kündigung eines Bausparvertrages für unwirksam erklärt ist dem nun auch das Oberlandesgericht Bamberg mit Urteil vom 10.08.2016 (8 U 24/16) gefolgt.
Entscheidung des OLG Stuttgart macht Schule
Das Landgericht Saarbrücken hat sich in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 22.04.2016, Az.: 1 O 208/15) der Rechtsauffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 30.03.2016, Az.: 9 U 171/15) angeschlossen und der Klage eines Bausparers stattgegeben. Die Saarbrücker Richter befanden die Kündigung der Bausparkasse als nicht wirksam und stellten das Fortbestehen des Bausparvertrages fest. Es bleibt abzuwarten, ob sich weitere Gerichte dem OLG Stuttgart anschließen werden und die Phalanx kundenfeindlicher Urteile bricht.
Kostenlose Erstberatung
Nutzen Sie unser kostenloses Erstberatungsangebot und lassen Sie Ihre Verträge rechtlich durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen.
Ansprechpartner
