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OLG Frankfurt zum Widerruf eines Autokredits

OLG Frankfurt bestätigt Widerruf eines Autokredits bestätigt und verurteilt die Bank zur Rückzahlung eines vierstelligen Betrages.

Sachverhalt

Der Verbraucher erwarb im Juni 2016 einen gebrauchten PKW zu einem Kaufpreis von EUR 14.000,00 und leistete eine Anzahlung von EUR 4.000,00. Die verbliebenen EUR 10.000,00 finanzierte der Verbraucher mit einem Autokredit. Die Finanzierung wurde durch den Autohändler vermittelt. Im Jahr 2018 erklärte der Verbraucher sodann den Widerruf. Die Bank weigerte sich den Widerruf anzuerkennen, sodass der Verbraucher Klage zum Landgericht Frankfurt erheben musste.

LG Frankfurt weist Klage ab

Das Landgericht wies die Klage des Verbrauchers im März 2019 ab. Dieses nahm irrigerweise an, dass die Widerrufsbelehrung keine Fehler enthalte. So entschied im März 2020 der Europäische Gerichtshof zugunsten der Verbraucher, dass der in allen Autokreditverträgen enthaltene "Kaskadenverweis" unzureichend ist.

OLG Frankfurt folgt EuGH

Aufgrund dieser Entscheidung des EuGH hob das Oberlandesgericht Frankfurt auf die Berufung des Verbrauchers das Urteil des Landgerichts auf und verurteilte die Bank zur Rücknahme des Fahrzeugs. Des Weiteren stellte das Oberlandesgericht fest, dass der Verbraucher der Bank die Rückzahlung des Darlehens nicht schuldet. Ebenso nahm das Oberlandesgericht an, dass die Bank durch ihr prozessuales Verhalten zu verstehen gegeben hat, den Widerruf nicht anzuerkennen und sich daher im Annahmeverzug befand.

Händlermarge muss abgezogen werden

Bemerkenswert ist ebenfalls die Feststellung des Oberlandesgerichts, dass die Autobank bei Berechnung des Wertersatzanspruches die Händlermarge abziehen muss. Auch hat das Oberlandesgericht deutlich herausgestellt, dass die Bank für die Höhe des Wertersatzanspruches die Darlegungs- und Beweislast trägt. Im Ergebnis kam das Oberlandesgericht zu einem Rückzahlungsanspruch des Verbrauchers von mehr als 10 % des damaligen Kaufpreises und mehr als 20 % der bis dato erbrachten Zahlungen. Darlehenszinsen brachte das Oberlandesgericht Frankfurt nicht in Ansatz.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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