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Aktuelle Nachrichten aus unserer Beratungspraxis
OLG Frankfurt: Widerrufsbelehrung der GMAC-RFC GmbH (ehemals Paratus) ist fehlerhaft
Aktuelle Nachrichten der Kanzlei Stader Rechtsanwälte aus Köln & Frankfurt a.M. Entscheidungen aus den Rechtsgebieten unserer Kanzlei im Bankrecht, Kreditrecht & Kapitalmarktrecht.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 02.09.2015 (Az.: 23 U 24/15) zum Ausdruck gebracht, dass die Widerrufsbelehrung der damaligen Paratus nicht ordnungsgemäß erfolgte.
Die von der Paratus verwendete Widerrufsbelehrung lautet auszugsweise:
Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht darauf hingewiesen, dass eine Verwirkung des Widerrufsrechts trotz vorheriger Rückzahlung des Darlehens nicht in Betracht kommt.
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