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BMJV: Das Aus für das ewige Widerrufsrecht kommt

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat mitgeteilt, dass das "ewige Widerrufsrecht" für Altverträge abgeschafft wird.

Bundeskabinett genehmigt das Aus für den ewigen Widerruf

Das Bundeskabinett hat heute eine Regelung zur Beendigung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Die Bundesregierung reagiert damit darauf, dass das Entstehen unbefristeter „ewiger“ Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechts-unsicherheit führt. Es ist eine wichtige politische Herausforderung, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.

Mit dem im Juli 2015 verabschiedeten Regierungsentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurden bereits Regelungen vorgeschlagen, die für neu abgeschlossene Immobiliar-Verbraucherverträge das Entstehen sog. „ewiger Widerrufsrechte“ verhindern werden. Damit soll auch dazu beigetragen werden, dass sich Banken bei der Vergabe von Immobiliendarlehen mit langer Zinsbindung künftig nicht zurückhalten. Gerade solche Darlehen liegen im Verbraucherinteresse, weil sie zu Planungssicherheit führen.

Heute wurde auch eine Regelung beschlossen, nach der „ewige Widerrufsrechte“ im Zusammenhang mit Altfällen erlöschen. Gerade bei Immobiliardarlehensverträgen mit Verbrauchern, die in den Jahren 2002 bis 2010 geschlossen wurden, besteht erhebliche Rechtsunsicherheit. Für diese Verträge gilt nun: Verbraucher haben nach Inkrafttreten des Gesetzes noch drei Monate Zeit, um sich zu überlegen, ob sie von ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen.

Dazu der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz Ulrich Kelber:

„Mit der Regelung schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wer seinen Vertrag widerrufen möchte, hat hierfür drei Monate Zeit. Damit schaffen wir Rechtssicherheit.“

Widerruf muss voraussichtlich bis zum 21.06.2016 erfolgen

Wenn der Bundestag den Gesetzesentwurf verabschiedet, müssen Verbraucher die ihr Widerrufsrecht noch nicht ausgeübt haben, aller Voraussicht den Widerruf bis spätestens 21.06.2016 erklären. Der Gesetzgeber will durch diese Karenzzeit Verbrauchern die Möglichkeit geben, auf die geänderte Rechtslage zu reagieren und das Widerrufsrecht noch vor Inkrafttreten des Gesetzes auszüben.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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