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Aktuelle Nachrichten aus unserer Beratungspraxis
Grobe Fehler in VW-Bank-Vertrag
In aktuellen Verträgen der VW Bank aus dem Jahr 2018 finden sich grobe Fehler. Belehrungsmangel ausfindig gemacht, der zum Widerruf berechtigt.
Unwirksame Widerrufsbelehrung der VW Bank
Rechtsanwalt David Stader hat in einem aktuellen Vertrag der VW Bank aus dem Jahr 2018 einen schweren Belehrungsmangel ausfindig gemacht. Die Bank hat in den Kreditvertrag eine Widerrufsbelehrung eingefügt, die nicht für Verbraucherdarlehen gilt. Damit wurden zahlreiche Informations- und Belehrungspflichten verletzt. Ob es sich um einen Einzelfall oder um einen allgemeinen Fehler handelt, von dem zahlreiche Kreditnehmer betroffen sind, kann noch nicht bewertet werden.
Hintergrund
Die Volkswagen Bank ist nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet über das Widerrufsrecht zu belehren und die gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen. Nur wenn sie diesem gesetzlichen Gebot nachkommt, kann die Widerrufsfrist in Lauf gebracht werden. Eine ordnungsgemäße Belehrung erfordert auch, dass die Bank den Verbraucher darauf hinweist, welche Pflichten sie erfüllen muss, damit die Widerrufsfrist beginnt.
In dem uns vorliegenden Vertragsformular werden diese Pflichten aufs Gröbste verletzt. Denn die VW Bank verwendet in diesem Vertrag ein Belehrungsmuster, das überhaupt nicht für Verbraucherkredite gilt.
Widerruf möglich
Kunden, denen ebenfalls ein Vertrag mit dieser Widerrufsbelehrung erteilt wurde, können auch Monate nach dem Vertragsschluss noch einen Widerruf vom Darlehensvertrag erklären.
Kostenlose Erstberatung
Wenn Sie sich für einen Widerruf interessieren prüfen wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung gerne, ob ein Widerruf Ihrer Kfz-Finanzierung auch heute nich möglich ist.
Kostenlose Erstberatung
Nutzen Sie unser kostenloses Erstberatungsangebot und lassen Sie Ihre Verträge rechtlich durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen.
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