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Sparda-Bank West erkennt Widerruf an

Sparda-Bank West hat vor dem LG Düsseldorf den Widerruf des Kreditvertrags der Verbraucher anerkannt. Entsprechend erging ein Anerkenntnisurteil.

Die Sparda-Bank West hat in einem von RA David Stader geführten Verfahren den Widerruf des Kreditvertrags der Verbraucher anerkannt. Entsprechend erging ein Anerkenntnisurteil (LG Düsseldorf, Urt. v. 16.08.2017, 13 O 198/16). Durch den Widerruf konnte die Darlehensschuld um knapp € 3.000,00 verringert werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann die Sparda-Bank nun nicht mehr verlangen. Darüber hinaus muss die Bank die Kosten des Rechtsstreits übernehmen.

Sachverhalt

Die Verbraucher schlossen im September 2008 einen Darlehensvertrag über € 50.000,- bei der Sparda-Bank West mit einem bis 2018 festgeschriebenen Zinssatz ab. In der Folgezeit zahlten die Verbraucher die monatlichen Raten. Im Januar 2016 ließen die Verbraucher die Kreditverträge von Rechtsanwalt Stader auf die Möglichkeit eines Widerrufs überprüfen. Rechtsanwalt Stader bewertete die Widerrufsbelehrung aufgrund des folgenden Passus als unzureichend:

"Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung, die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses."

Aufgrund dieser Bewertung erklärten die Verbraucher den Widerruf des Darlehensvertrags und forderten die Sparda-Bank zur Abrechnung des Darlehens auf. Nachdem die Bank den Widerruf verweigerte wurde Klage zum Landgericht Düsseldorf erhoben.

Sparda-Bank erkennt Widerruf an

Im Termin zur mündlichen Verhandlung ließ das Gericht keinen Zweifel daran, dass der Widerruf wirksam erfolgte und die Klage erfolgreich sein wird. Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 16.05.2017 (XI ZR 586/15) die von Rechtsanwalt Stader vertretene Rechtsansicht bestätigt. Aufgrund dieser eindeutigen Auffassung des Gerichts erkannte die Beklagte den Widerruf an. Sodann erging ein Anerkenntnisurteil zulasten der Beklagten.

Widerruf spart den Verbrauchern knapp 8 % des Nettodarlehens

Aufgrund dieses Urteils sparen die Kläger eine Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. ca. € 1.000,00. Darüber hinaus muss die Beklagte Zinsen auf die Ratenzahlungen der Verbraucher von ca. € 3.000,00 auf die Darlehensschuld anrechnen. Der Widerruf brachte den Verbrauchern somit einen Gesamtvorteil von über € 4.000,-. Dies macht rund 8 % der ursprünglichen Darlehenssumme aus.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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