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Nach Kündigung Darlehen: Team Bank AG scheitert mit Klage

Kündigung Darlehen unwirksam. Gericht weist Klage der Team Bank AG auf Darlehensrückzahlung ab.

AG Bergheim bewertet Kündigung als unwirksam

Das Amtsgericht Bergheim hat die Klage der Team Bank AG gegen einen Verbraucher auf Rückzahlung eines Darlehens abgewiesen. Der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens war nicht fällig, da die Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung wegen Zahlungsverzugs von der Bank nicht nachgewiesen werden konnten.

Sachverhalt

Der Verbraucher hatte im April 2019 einen Darlehensvertrag bei der Team Bank AG über € 5.000,- abgeschlossen. Im Jahr 2020 geriet der Verbraucher in Zahlungsverzug. Die Team Bank AG erhob sodann im Jahr 2021 Klage vor dem Amtsgericht Bergheim auf Rückzahlung des Darlehens und legte ein Kündigungsschreiben vor, dass der Verbraucher jedoch nicht erhalten hatte. Der Verbraucher beauftragte Fachanwalt David Stader mit der Vertretung im Prozess.

Zur Entscheidung 

Das Amtsgericht hat die Klage der Team Bank AG abgewiesen, da der Darlehensvertrag nicht wirksam gekündigt wurde. Bei einem Verbraucherdarlehen kann eine Bank wegen Zahlungsverzugs nur kündigen, wenn der Verbraucher mit einem Mindestbetrag von 10 % (bei einer Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren) bzw. 5 % (bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren) des Nettodarlehens in Verzug ist und die Bank den Verbraucher unter Fristsetzung von mindestens 2 Wochen und unter Androhung der Gesamtfälligstellung des Darlehens gemahnt hat.

Diese Voraussetzungen konnte die Bank nicht darlegen. Zwar behauptete sie, ein Mahnschreiben an den Verbraucher versendet zu haben, den Zugang konnte sie aber nicht beweisen. Da der Verbraucher tatsächlich kein Schreiben erhalten hatte, lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kündigung nicht vor, sodass das Darlehen nicht zur Rückzahlung fällig war. Entsprechend wies das Amtsgericht die Klage der Bank ab und legte ihr die Kosten des Gerichtsverfahrens auf.

Bewertung des Urteils

Die Kündigung eines Verbraucherdarlehens wird vom Gesetz an besondere Voraussetzungen geknüpft, die von der Bank bewiesen werden müssen. In unserer Praxis begegnen uns oftmals Kündigungen, die diesen Voraussetzungen nicht gerecht werden. Betroffene Verbraucher, die mit einer Darlehenskündigung konfrontiert werden, ist daher zu raten, diese auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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