Mehr Infos

Widerruf Autokredit: OLG Schleswig verurteilt BMW Bank

Widerruf Autokredit der BMW Bank wirksam. Verbraucher erhält fast € 7.000,- zurück. Der Verkauf des Autos nach dem Widerruf war unschädlich.

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 03.02.2022 auf der Grundlage der Entscheidung des EuGH vom 09.09.2021 der Berufung eines Verbrauchers in wesentlichen Punkten stattgegeben. Der Widerruf des Verbrauchers erfolgte wirksam. Dass der Autokredit während des Verfahrens endete und das Auto verkauft wurde, ändert für die Richter aus Schleswig-Holstein nichts.

Sachverhalt

Der Verbraucher erwarb im April 2016 einen gebrauchten BMW 435i. Der Kaufpreis betrug € 53.000,-. Zur Finanzierung des Kaufpreises schloss der Verbraucher mit der BMW Bank einen Darlehensvertrag ab, wobei er sein Altfahrzeug in Zahlung gab.

Im Oktober 2018 erklärte der Verbraucher den Widerruf des Kreditvertrags und verlangte dessen Rückabwicklung, was die BMW Bank jedoch verweigerte.

Im Februar 2019 erhob der Verbraucher sodann Klage zum Landgericht Flensburg und verfolgte sein Rückabwicklungsziel weiter. Nachdem die Klage in der ersten Instanz im März 2021 abgewiesen wurde, verkaufte der Verbraucher das Fahrzeug im laufenden Berufungsverfahren.

Telefon

Köln: +49 221 1680 650

FFM: +49 69 710456 109

Jetzt anrufen

Erstberatung mit Fachanwalt

Besprechen Sie das Thema Widerruf Autokredit mit einem Anwalt.

Kostenlose Erstberatung

Entscheidung des Gerichts

Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung des LG Flensburg auf und verurteilte die BMW Bank  zur Rückzahlung von € 6.816,34. Der Widerruf erfolgte wirksam, weshalb der Autokredit rückabzuwickeln war. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts enthält der Vertrag weder zutreffende Angaben zum Verzugszinssatz, noch zum Beschwerdeverfahren. Dabei wendeten die Richter ausdrücklich die Rechtsprechung des EuGH vom 09.09.2021 an. Bei der Rückabwicklung erhält der Verbraucher seine geleisteten Zahlungen zurück. Dies beinhaltet nach der Ansicht des OLG auch den Kaufpreis für die Inzahlungnahme seines Altfahrzeuges. Im Gegenzug schuldet der Verbraucher der BMW Bank einen Wertersatz für die Wertverschlechterung des Fahrzeugs und einen Schadensersatz für die Veräußerung des Fahrzeugs in Höhe des erzielten Kaufpreises.

Verkauf hindert Widerruf nicht

Zu begrüßen ist die Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein auch insofern, da sie dem von der Bank erhobenen Einwand des Rechtsmissbrauchs und der Verwirkung ablehnt. Die BMW Bank hatte eingewendet, dass der Verbraucher rechtsmissbräuchlich handele, indem er das Fahrzeug im laufenden Verfahren verkaufte, obwohl er es bei einem Widerruf eigentlich zurückgeben müsste. Er entziehe sich somit seiner Rückgabepflicht. Die Richter des Oberlandesgerichts hielten dem entgegen, dass es der BMW Bank möglich gewesen wäre, den Widerruf zu akzeptieren. Dann hätte sie das Fahrzeug auch zurückerhalten. Indem sie aber die Wirksamkeit des Widerrufs leugnet, ist sie nicht schutzwürdig, weshalb ein Ausschluss des Widerrufsrechts ausscheide.

Zurück

David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Webseite Cookies ein. Einige Cookies sind erforderlich, während andere uns helfen unser Online-Angebot zu verbessern. Details finden Sie hier:

Datenschutz Impressum