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Amtsgericht Bergheim, Urt. v. 31.03.2022, 26 C 170/21

Gegenstand der Entscheidung:

Unwirksamkeit der Kündigung eines Allgemein-Verbraucherdarlehens der TeamBank AG Relevante Vorschriften: §§ 498, 130 BGB

Verfahrensführender Anwalt

David Stader
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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