Mehr Infos

Kammergericht Berlin, Urt. v. 17.05.2018, 8 U 225/16

Gegenstand der Entscheidung:

Mit Urteil vom 17.05.2018 (8 U 225/16) hat das Kammergericht Berlin in einem von der Kanzlei Stader aus Köln und Frankfurt geführten Verfahren die Wirksamkeit eines Widerrufs eines DKB-Darlehens bestätigt.

Verfahrensführender Anwalt

David Stader
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Zurück

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Webseite Cookies ein. Einige Cookies sind erforderlich, während andere uns helfen unser Online-Angebot zu verbessern. Details finden Sie hier:

Datenschutz Impressum