Mehr Infos

Landgericht Aachen, Annerkentnisurteil v. 01.07.2020 (1 O 521/19)

Gegenstand der Entscheidung:

Mit Urteil vom 01.07.2020 (1 O 521/19) hat das LG Aachen in einem von der Kanzlei Stader aus Köln und Frankfurt geführten Verfahren auf das Anerkenntnis der Bank die Unwirksamkeit einer Darlehensvertragskündigung festgestellt.

Verfahrensführender Anwalt

David Stader
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Zurück

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Webseite Cookies ein. Einige Cookies sind erforderlich, während andere uns helfen unser Online-Angebot zu verbessern. Details finden Sie hier:

Datenschutz Impressum