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Landgericht Darmstadt, Urt. v. 23.11.2021, 2 O 292/20

Gegenstand der Entscheidung:

Wirksamkeit einer Kündigung des Bankkunden eines Immobilien-Verbraucherdarlehens aus wichtigem Grund (Datenschutzverstöße einer Mitarbeiterin), Anspruch auf Herausgabe einer infolge der Kündigung rechtsgrundlosen Vorfälligkeitsentschädigung und Schadensersatzansprüche. Relevante Vorschriften: §§ 314, 812, 280 BGB

Verfahrensführender Anwalt

David Stader
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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